Priesterrat

Der Priesterrat ist nach dem Kirchenrecht für jede Diözese vorgesehen (Codex Juris Canonici, can. 495 - 502). Ihm gehören überwiegend von den Priestern gewählte Mitglieder, dann wegen ihrer Funktionen geborene Mitglieder und einige vom Diözesanbischof frei ernannte Priester an. Der Rat repräsentiert die kollegiale Gemeinschaft der Priester (Presbyterium) und unterstützt den Bischof bei der Leitung der Diözese.

Vorsitzender des Priesterrates ist Kardinal Reinhard Marx. Der Priesterrat wählt einen Sprecher. Der Rat hat nur beratendes Stimmrecht. Der Bischof muss ihn aber bei allen Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören. Ohne den Diözesanbischof kann der Priesterrat nicht handeln. In der Erzdiözese München und Freising gehören einschließlich des Vorsitzenden 33 Priester dem Priesterrat an. Vertreten sind alle Altersgruppen, Seelsorger aus Pfarreien und der außerpfarrlichen Seelsorge wie auch Ordenspriester.
Die Sprecher des 13. Priesterrates:
 
Sprecher:
Pfarrer G. R. Wendelin Lechner
 
Stellvertreter:
Pfarrer Stefan Fischbacher
Pfarrer Stephan Rauscher