Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, an die sich die Beschäftigten bei Verstößen wenden können. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgeber:innen vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung und dieser Zielsetzung hat die Erzdiözese München und Freising zum 1. Dezember 2023 die „Ordnung zur Einführung und zum Betrieb eines Hinweisgebersystems in der Erzdiözese München und Freising und den Kirchenstiftungen“ erlassen.
Die Erzdiözese München und Freising hat mit der Entgegennahme von Meldungen und der ersten Kommunikation mit hinweisgebenden Personen als ausgelagerte interne Meldestelle die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek (Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB) beauftragt.
Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen an die beauftragte Kanzlei über das Webformular WhistleFox® abgeben. Der folgende Link führt auf eine externe Seite der beauftragten Kanzlei, wo Hinweise abgegeben werden können:
https://whistlefox.heuking.de/start/eomuc Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung telefonisch, per Brief, per E-Mail oder persönlich richten an:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Siegert
Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Prinzregentenstraße 48
80538 München
Tel.: 089/54031-236
E-Mail:
eomuc@heuking.de Diese Meldestelle gilt für die Erzdiözese München und Freising und alle Kirchenstiftungen.
Neben der Meldestelle für die Erzdiözese München und Freising und die Kirchenstiftungen besteht eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie
hier.
Hinweise und Meldungen sind bei sämtlichen Verstößen im Bereich der Erzdiözese München und Freising - wie in § 2 HinSchG aufgelistet - ausdrücklich erwünscht!
Bei Hinweisen auf Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs sind die unabhängigen Ansprechpersonen die zentralen Erstansprechpartner. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff gegenüber Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung). Die Kontaktangaben finden Sie
hier.