Pfarrverband Gräfelfing St. Stefan – St. Johannes

Bahnhofstraße 18 | 82166 Gräfelfing | Telefon: 089 858368-0
E-Mail: St-Stefan.Graefelfing@ebmuc.de | Internet: www.erzbistum-muenchen.de/pv-graefelfing/

Unsere Kirchenverwaltung St. Johannes Evangelist

Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der jeweiligen Pfarrgemeinde und damit Eigentümerin unserer kirchlichen Gebäude und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind.
Neben ihrem geistlichen Leben, den liturgischen Feiern sowie sozialen und kulturellen Angeboten hat eine Kirchenstiftung eben auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und das Vermögen müssen verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden für den laufenden Betrieb, Seelsorge, Personal, Renovierungen und Unterhalt aller Gebäude oder Anschaffungen.
Aber erst durch die Mitglieder der Kirchenverwaltung und ihre konkreten Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig. Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.
Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung der Kirchensteuerzahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer.

Aufgaben

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie umfassen u.a.:
  • Ausstattung und Unterhalt der Kirche und der dazugehörigen Einrichtungen
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für die würdige Feier des Gottesdienstes
  • Erstellen eines Haushaltsplanes, Prüfung der Jahresrechnung und der Kassenbestände
  • Verwaltung des Kindergartens

Mitglieder (2019-2024)

Neben dem Pfarrer gehören der Kirchenverwaltung an:
NameTelefonE-MailHinweis
 
Frau Hannelore Brieske
Tel.: 089 8544135
 
Frau Pia Engelbrecht
Tel.: 089 8545533
pia@engelbrecht.lu
Kirchenpflegerin
 
Herr Christian Ostermann
Tel.: 089 76755208
ostermann.christian@gmx.de
 
Herr Harald Schwämmlein
 
N.N.
Ersatzmann
 
N.N.
Ersatzmann

Kirchgeld

Jedes Jahr bittet die Kirchenverwaltung alle Pfarrangehörigen, die ein eigenes Einkommen haben, um das Kirchgeld - wenigstens 2 Euro pro Person. Um die laufenden Ausgaben aus den Kirchensteuermitteln bezuschusst zu bekommen, müssen entsprechende Einnahmen aus den Sonntagskollekten (soweit diese nicht für andere Zwecke bestimmt sind), dem "Kirchgeld" und Spenden nachgewiesen werden.

Bei Beträgen bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Quittung für das Finanzamt. Bei höheren Beträgen oder auf Wunsch stellt das Pfarramt eine eigene Quittung zu. Selbstverständlich kann auch eine Zweckbestimmung angegeben werden, z.B. Heizkosten, Blumenschmuck (der Kirche), Kirchenkonzert, ... .

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld an:

Kath. Kirchenstiftung St. Johannes
IBAN DE16 7025 0150 0130 6496 43
BIC BYLADEM1KMS
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

Verwendungszweck: Kirchgeld Spende