Pfarrgemeinderatswahl 20. März 2022

Mitteilung des Wahlausschusses zur PGR-Wahl 2022

01.02.2022

Zur Pfarrgemeinderatswahl 2022 hat sich leider nur 1 Kandidat gemeldet. Eine Wahl kann jedoch nur stattfinden, wenn sich zumindest so viele Kandidaten finden, wie es Mitglieder des PGR gibt. Dies sind für den PGR St. Otto 4 Personen.

Daher findet am 20. März 2022 keine PGR-Wahl in St. Otto statt.

Eine PGR-Wahl kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, wenn sich mindestens 4 Kandidaten finden. Bis dahin bleibt der bisherige Pfarrgemeinderat im Amt.

Der Diözesanrat hat bereits der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Gemeindemitglieder veranlasst. Diese können nun als gegenstandslos betrachtet werden.

Bekanntmachung

  • Der Wahltermin ist Sonntag, 20. März 2022.
  • In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
    • Online-Wahl vom 2. März bis 17. März 2022, 16:00 Uhr
    • Im Wahllokal Pfarrheim St. Otto, Beiserstr. 1, Ottobrunn am 19.03.2022, 19:00 - 19:30 Uhr und 20.03.2022, 10:00 - 10:30 Uhr
    • Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 28. Februar 2022 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 20.03.2022, 10:30 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
  • Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ab Mitte Februar 2022 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
  • Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Gemeinsamer Aufruf von PGR und KV St. Otto zur Wahl des Pfarrgemeinderates am 20. März 2022

Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung rufen gemeinsam zur Wahl des Pfarrgemeinderates am 19. und 20. März 2022 auf.

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Die nächste Pfarrgemeinderatswahl findet am Sonntag, 20. März 2022 statt. Das Motto ist: „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“

NEU wird sein: Die Stimmabgabe wird wahlweise auch online möglich sein. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten. Eine Allgemeine Briefwahl findet 2022 nicht statt. Es wird in jeder Pfarrei aber auch möglich sein, in einem Wahllokal seine Stimmen abzugeben oder die Briefwahlunterlagen anzufordern.

Wir ermutigen Sie bereits jetzt, Menschen zu einem ehrenamtliches Engagement in den demokratischen Strukturen Ihrer Pfarrgemeinde zu motivieren. Wir wissen, dass dies aktuell sehr schwierig ist. Auch deshalb werden wir Sie wieder wie gewohnt unterstützen. Nähere Informationen und Arbeitshilfen folgen zeitnah.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Pfarrgemeinderat

Mitglieder ab Februar 2022

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Formulare

Benötigte Formulare können hier heruntergeladen werden.