01.02.2022
Zur Pfarrgemeinderatswahl 2022 hat sich leider nur 1 Kandidat gemeldet. Eine Wahl kann jedoch nur stattfinden, wenn sich zumindest so viele Kandidaten finden, wie es Mitglieder des PGR gibt. Dies sind für den PGR St. Otto 4 Personen.
Daher findet am 20. März 2022 keine PGR-Wahl in St. Otto statt.
Eine PGR-Wahl kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, wenn sich mindestens 4 Kandidaten finden. Bis dahin bleibt der bisherige Pfarrgemeinderat im Amt.
Der Diözesanrat hat bereits der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Gemeindemitglieder veranlasst. Diese können nun als gegenstandslos betrachtet werden.
Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung rufen gemeinsam zur Wahl des Pfarrgemeinderates am 19. und 20. März 2022 auf.
Die nächste Pfarrgemeinderatswahl findet am Sonntag, 20. März 2022 statt. Das Motto ist: „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“
NEU wird sein: Die Stimmabgabe wird wahlweise auch online möglich sein. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten. Eine Allgemeine Briefwahl findet 2022 nicht statt. Es wird in jeder Pfarrei aber auch möglich sein, in einem Wahllokal seine Stimmen abzugeben oder die Briefwahlunterlagen anzufordern.
Wir ermutigen Sie bereits jetzt, Menschen zu einem ehrenamtliches Engagement in den demokratischen Strukturen Ihrer Pfarrgemeinde zu motivieren. Wir wissen, dass dies aktuell sehr schwierig ist. Auch deshalb werden wir Sie wieder wie gewohnt unterstützen. Nähere Informationen und Arbeitshilfen folgen zeitnah.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.