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Haushalts- und Personalausschuss

"Stadtkirchenverwaltung"

Mitglieder HuP

  • Pfarrer Klaus Vogl
    Leiter Stadtkirche Mühldorf
  • Wilhelm Trautmannsberger
    Verwaltungsleiter
  • St. Nikolaus: Marita Grötsch
  • St. Peter und Paul: Michael Graf
  • St. Pius X.: Jürgen Cotte-Schönberger (Verbundspfleger)
  • St. Laurentius: Thomas Bumberger
  • St. Michael: N*N
  • Mariä Himmelfahrt: Sebastian Frauendienst

Aufgaben

Haushalts- und Personalausschuss
Ein Pfarrverband bzw. eine Stadtkirche besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer oder einem/einer Pfarrbeauftragten geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen. Dieser hilft dann dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.
Der Ausschuss (Haushalts- und Personalausschuss) kümmert sich um den allgemeinen Haushalt (ohne Gebäudehaushalt) und Personalentscheidungen.
St. Nikolaus als die Trägerin bildet einen beschließenden Kirchenverwaltungsausschuss, den Stadtkirchenverwaltungsrat (Haushalts- und Personalausschuss), dem der Kirchenverwaltungsvorstand der Trägerin, Herr Pfarrer Klaus Vogl, als Vorstand angehört. In den Ausschuss entsenden die Pfarrkirchenverwaltungen aus ihrer Mitte einen Vertreter. Außerdem nehmen die stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstände der Pfarreien an den Stadtkirchenverwaltungsratsitzungen teil. Jede Pfarrei hat bei Beschlüssen und Abstimmungen eine Stimme.