Melden Sie sich bitte, bevor Sie Näheres zur Kirchlichen Trauung festmachen, in ihrer Wohnsitzpfarrei. In der Regel soll die Feier der katholischen Trauung dort stattfinden. Falls von Brautpaaren die kirchliche Trauung nicht in der Pfarrkirche gewünscht wird, ist zu beachten, dass es sich dann um eine katholische Kirche unter der religiösen Zuständigkeit eines katholischen Ortspfarrers handeln muss. Vom Wohnsitzpfarrer und ihm ist auch die Erlaubnis für die geplante Trauungsfeier einzuholen.
Das Brautpaar meldet in der Regel etwa ein halbes Jahr vorher beim örtlichen Standesamt seine Ziviltrauung an. Soll eine kirchliche Trauung im zeitlichen Zusammenhang stehen, ist es dienlich, beim Pfarramt des Wohnorts auch den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung anzumelden. Das Brautpaar hinterlässt beim Pfarramt seine Personalien und gibt Kontaktmöglichkeit an.
Vor der kirchlichen Eheschließung muss etwa drei Monate davor vorher das Eheprotokoll aufgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache (mit Personalausweisen) beim Pfarrer bzw. Diakon ist dazu notwendig. Nach Überprüfung nd Aufnahme der Personalien muss auch überprüft werden, ob Ehehindernisse und Trauverbote vorliegen. Dann wird geklärt, ob ein ausreichender Wille zur Ehe vorliegt und ob auch die Auffassung der Katholischen Kirche zur Ehe akzeptiert wird. Ein Nachweis der bereits vollzogenen standesamtlichen Eheschließung ist bereits vorzulegen. Katholische Brautleute benötigen darüber hinaus einen neuen Taufschein, in dem bestätigt wird, dass kein Eheeintrag vorliegt. In diesem Gespräch mit dem Seelsorger geht es dann auch um die religiöse Einstellung des Brautpaares, um ihre bisherige gemeinsame Geschichte und vielleicht schon um ein paar Ziele auf ihrem gemeinsamen Lebensweg. Damit tut sich später der Seelsorger auch leichter, bei der Trauung die passenden Worte für das Brautpaar zu finden.
In dem Traugespräch mit dem Seelsorger werden auch alle näheren Einzelheiten besprochen, wie Tag und Uhrzeit der Trauung, die Gottesdienstform, deren inhaltliche und musikalische Gestaltung sowie alle persönlichen Fragen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie für Ihre Hochzeit einen Trauspruch (=Geleitwort zur Eheschließung) aussuchen und auch bei der Auswahl von einem oder zwei Bibeltext mitwirken.
Paare, die verschiedenen christlichen Kirchen angehören, wünschen oft eine "ökumenische Trauung". Hierbei sollte das Paar überlegen, ob es auch vor hat, ins seiner Ehe dem Zusammenwachsen der Kirchen zu dienen und sich dafür einzusetzen. Die bloße Konfessionsverschiedenheit der Partner erzwingt noch keine ökumenische Trauung. Dem katholischen Partner kann, wenn er es wünscht, eine Befreiung von der katholischen Eheschließungsform erteilt werden. Sollte der Wunsch nach einer "ökumenischen Trauung" berechtigt sein, so ist festzulegen, in welcher Kirche die Trauung stattfinden soll. Der Geistliche dieser Kirche assistiert der Trauung nach dem Ritus seiner Kirche (katholische oder evangelische Form) und legt den Ablauf fest, der Geistliche der anderen Konfession hält dann als Gast die Ansprache. Das Pfarramt, in dessen Kirche die Trauung stattfindet,erledigt die Eintragungen im Familienbuch. Vom katholischen Pfarramt wird auf jeden Fall die erfolgte Trauung an das Taufpfarramt und an das Pfarramt des Wohnsitzes des katholischen Partners weitergeleitet.