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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Kirchliche Eheschließung (Trauung, Hochzeit)

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"Drum prüfe sich, wer sich ewig bindet!"

Ein gemeinsames Leben in einer Ehe kann zum Schönsten gehören, was das Leben bereit hält, es kann auch zur tiefsten Enttäuschung führen, die man durchleiden muss. Die kirchliche Eheschließung unterscheidet sich von der standesamtlichen nicht durch die äußere Aufmachung, sondern von der grundsätzlichen Frage derer, die kirchlich heiraten wollen: Spielt Gott in unserem gemeinsamen Leben eine Rolle? Wenn ja, dann nur Mut, sich kirchlich zu trauen! Darüber hinaus ist die kirchliche Eheschließung ein Sakrament, in der die feste Beziehung zu Jesus Christus neu erfahren und bekräftigt werden soll.

Gut zu wissen!

Standesamtliche und kirchliche Eheschließung gehören eigentlich zusammen. Eine nur kirchlich geschlossene Ehe hat keine zivilrechtlichen Folgen, wohl aber die vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe. 

Für eine katholische Eheschließung muss ein Ehepartner der katholischen Kirche angehören, wenn das Paar kirchlich heiraten will. In der Regel heiraten katholische Christen in der Kirche ihres künftigen gemeinsamen Wohnorts. Sie sollte auch der Mittelpunkt für die neue Ehe und Familie im Gemeindeleben werden.

Wenn ein Partner einer anderen christlichen Konfession angehört, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Sofern ein Partner einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehört, spricht man von einer religionsverschiedenen Ehe. Beide Ehefomen können in der katholischen Kirche geschlossen werden. Eine Heirat außerhalb der katholischen Kirche kann der zuständige Bischof erlauben. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach Möglichkeit für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte "Ökumenische Trauung" hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen erfolgen. In beiden Fällen wird beim zuständigen katholischen Pfarramt das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen. Der katholische Partner braucht für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will.

Verschiedene Religionen der Eheleute stellt immer an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen.

Wegen der religiösen Dimension (nach katholischem Verständnis ist die Eheschließung ein Sakrament) genießt die katholisch geschlossene Ehe einen besonderen Schutz. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal kirchlich verheiratet, ist eine nochmalige kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich.

Zur Ehevorbereitung