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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Sterben und Tod

Vom Heiligen Augustinus stammt der Spruch:
„Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben,
unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben,
in Gottes Hand gebe ich mein Leben zurück.“
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Wir alle müssen sterben. Keiner weiß, wann und wie sein Leben zu Ende geht. Wie die Geburt, so ist auch der Tod nicht Sache des Menschen selbst. Manchmal ist es eine lange Krankheit, manchmal ein Unfall, der zum Tode führt. Auch wenn wir das alle wissen, bestürzt uns der Tod eines Menschen. Je näher er uns stand, desto größer ist der Schmerz. Wichtig ist deshalb, dass der Tod nicht verdrängt wird, sondern dass man darüber mit den nächsten Angehörigen spricht und soweit möglich, seine Angelegenheiten vorher regelt. Jeder Tag kann der letzte sein.

Hilfreich ist eine sog. Patientenverfügung, ein Testament und eine Liste all derer, die die Angehörigen informieren sollen. Sie erleichtern den Angehörigen wichtige Entscheidungen. Kranke und Sterbende wollen gerne gewisse Sachen ihres Lebens regeln. Dazu können auch die Beichte, der Empfang der Kommunion und/oder die Krankensalbung eine Hilfe sein. Scheuen Sie sich als Angehöriger oder guter Bekannter nicht, mit einem schwer Kranken oder Sterbenden darüber zu sprechen. Manchmal stirbt es sich auch leichter, wenn man sein Leben vor Gott schon im Leben erleichtert hat und sich von ihm getragen und geborgen weiß, auch in der Nacht des Todes. Der Seelsorger steht Ihnen dabei gerne bei.

Wenn möglich, sollte ein dem Tode Nahestehender nicht allein gelassen werden. Selbst in Krankenhäusern und Altenheimen wird oft die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Angehöriger auch bei Nacht da bleiben kann. Wichtig ist, dass man dem Sterbenden das Loslassen ermöglicht. Deshalb sollten gute Worte gesprochen werden und es sollten keine Erbverhandlungen oder Beerdigungsvorbereitungen am Sterbebett besprochen werden. Unheilbar Schwerkranke können auch die Hilfe von HospizhelferInnen in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich auch als Angehöriger dazu an den Hospizverein Jakobus in Rosenheim, Telefon 08031 – 71964. Die Beratung ist kostenlos.

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Was ist zu tun, wenn ein lieber Mensch verstorben ist?

Sie haben in diesen Stunden einen lieben Menschen verloren, der Ihnen viel bedeutet hat. Wir fühlen uns Ihnen verbunden. Wenn der Arzt den Tod festgestellt und bescheinigt hat, beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut und das für sie zuständige Pfarramt. Ein Seelsorger nimmt dann mit den Angehörigen Kontakt auf, um mit ihnen über Zeit und Ort des Gottesdienstes und der Beerdigung und deren Gestaltung zu sprechen. Sinn der kirchlichen Begräbnisliturgie ist es, das Leben des Verstorbenen zu würdigen und von der Kraft des christlichen Glaubens über den Tod hinaus Zeugnis zu geben. Nachdem Sie uns telefonisch den Trauerfall gemeldet haben, vereinbaren wir mit ihnen ein Trauergespräch.

Erd- oder Feuerbestattung?
Formen kirchlicher Verabschiedung

Wenn der/die Verstorbene nicht schon vor dem Tod einen festen Wunsch geäußert hat, welche Art der Bestattung er/sie wünscht, entscheiden die Angehörigen. Neben der Erdbestattung oder einer Urnenbeisetzung auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof sind auch in Deutschland andere Bestattungsorte möglich.

Vor jeder Bestattung ist auch eine kirchliche Verabschiedungsfeier (früher: Aussegnung) am Ort des Sterbens, auf dem Friedhof oder in der Kirche möglich.

Selbstverständlich kann auch in einem Gottesdienst in der Kirche vom Verstorbenen Abschied genommen werden: entweder in der Form einer Heiligen Messe (traditionell Requiem geannt) immer mit einer verbindenden Kommunionfeier und stets mit einem Priester, oder auch mit einer Wort-Gottes-Feier (ohne Kommunionfeier), der auch ein Diakon oder ein anderer pastoraler Mitarbeiter vorstehen kann. Setzen Sie sich bitte als Angehörige zur Klärung aller Fragen sowohl mit einem der Pfarrbüros und dem von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen in Verbindung. Dafür überlegen Sie sich bitte auch, welche musikalische Gestaltung (im Gottesdienst wie auch am Friedhof)  für die Hinterbliebenen in Frage kommt.

Das Trauergespäch

Wir führen natürlich mit Ihnen - sobald wir verständigt worden sind - vor dem Gottesdienst und der Beerdigung ein persönliches Trauergespräch zur Vorbereitung der Begräbnisliturgie. Dazu vereinbaren wir einen Termin. Bei diesem persönlichen Kontakt tragen wir an Ihrer Trauer mit und überlegen und planen auch gemeinsam den Verlauf und die Gestaltung des Begräbnisliturgie. Uns ist es sehr hilfreich, wenn Sie dazu einige Stichworte zum Leben des Verstorbenen mitbringen, an denen die Persönlichkeit, das Leben und Wirken (Vorlieben und Stärken) sichtbar werden.

Verstrobene

Nach der Beerdigung

„Es ist ein guter und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten“, heißt es im Buch der Weisheit des Alten Testaments. Die Kirche gedenkt der Verstorbenen in jeder Eucharistiefeier. Es ist schön, wenn an bestimmten Wochentagen oder nach einem Jahr eines Verstorbenen (Jahrtag) bei einem Gottesdienst gedacht wird. Die Angehörigen können dies dem Pfarrbüro mitteilen, wenn sie ein solches Gedenken wünschen. An Allerseelen (2. November) gedenkt die ganz Stadtgemeinde aller Verstorbenen eines Jahres und erwähnt die Namen der im letzten Jahr Verstorbenen in einem Requiem. Am Nachmittag des Allerheiligentags besuchen wir die Gräber unserer Lieben, beten für sie und segnen alle Gräber. 

Es tut gut und hilft in der Trauerarbeit, wenn wir uns immer wieder persönlich Zeit nehmen, uns der Verstorbenen dankbar zu erinnern. Dabei dürfen wir auch darauf vertrauen, dass sie jetzt Fürbitter bei Gott für uns sind!