Pfarrer Georg Neumaier
Diakon Klaus Schießl
VWL Michael Liegl
Frau Birgit Baumann
Herr Ed Browne
Frau Renate Gartmeier
Frau Christina Nitsch
Frau Veronika Resch
Frau Michaela Sixt
Pfarrer Georg Neumaier
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
VWL Michael Liegl
Frau Michaela Borsberg
Herr Georg Gack
Frau Julia Mangels
Frau Barbara Merk
Herr Leandro Steffen
Frau Hedi Westphal
Pfarrer Georg Neumaier
VWL Michael Liegl
Frau Theresa Gschwendtner
Frau Agnes Langer
Frau Elisabeth Mayr
Herr Helmut Mayr
Herr Andreas Mennel
Frau Maria Stadler
Frau Gabriele Stigloher
Herr Franz Widhammer
Pfarrer Georg Neumaier
Pater Baltharaju Banda, IMS
VWL Michael Liegl
Frau Theresia Kink
Herr Franz Ranner
Frau Patricia Schweiger
Frau Elisabeth Staber
Fru Agnes Stadler
Herr Sebastian Stadler
Im § 2 der Satzung für Pfarrgemeinderäte in unserem Erzbistum heißt es:
1) Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Aufgabe des Pfarr-
gemeinderates ist es, in allen Fragen, die eine Pfarrgemeinde betreffen, beratend mitzuwirken oder diese zu beschließen.
2) Der Pfarrgemeinderat wird unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde in eigener Verantwortung tätig. Als Organ zur Beratung pastoraler Fragen berät und unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer.
3) Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen vor allem darin,
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren, insbesondere Pfarrgemeindemitglieder für Dienste der Glaubensweitergabe zu gewinnen und für ihre Befähigung mit-
zusorgen, Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,
b) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen und Generationen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Pfarrgemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe sowie Kontakt zu denen, die dem Pfarrgemein-
deleben fern stehen, aufzunehmen,
c) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
d) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,
e) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,
f) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzu-
stellen und im Rahmen seines Auftrages Maßnahmen durchzuführen und ge-
gebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
g) die Pfarrgemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit und Entwicklungen in der Pfarrgemeinde zu unterrichten,
h) rechtzeitig für den Haushaltsplan der Kirchenverwaltung einen eigenen Pfarrgemeinderatshaushalt zu erstellen und in die Beratungen einzubringen,
i) vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,
j) dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der übergeordneten Gremien durchge-
führt werden,
k) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.