St. Tertulin

Kirchstr. 2, 82444 Schlehdorf, Telefon: 08851-920810, E-Mail: St-Tertulin.Schlehdorf@ebmuc.de

Kirchenverwaltungswahlen 2024

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet vom 23. bis 24. November 2024 statt.
 
Für die Wahlberechtigten aus Großweil und Schlehdorf stehen folgende Wahllokale zur Verfügung (unabhängig vom Wohnsitz kann in beiden gewählt werden):

In Großweil  die Filialkirche St. Georg  (Kleinweiler Str. 4, 82439 Großweil)
In Schlehdorf die pfarrlichen Räume neben St. Tertulin (Kirchstr. 9, 82444 Schlehdorf)


Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind:
in Großweil Samstag der 23.11.2024 von 17:30 bis 20:30 Uhr
in Schlehdorf Sonntag der 24.11.2024 08:00 bis  11:00 Uhr
  
Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.
 
Es sind    4   Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.
 
Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die nachfolgende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
Kandidaten KV Wahl 24
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind.
Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind.
Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden.
Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
 
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift  anzugeben.
Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.
Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer
1.       der römisch-katholischen Kirche angehört,
2.       in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3.       am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Briefwahl
Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.
Der Briefwahlschein kann bis zum Dienstag vor der Wahl (19.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden:

Kath. Pfarramt St. Tertulin
Kirchstraße 2   82444 Schlehdorf
Telefon 08851 920810   Fax  08851 920811
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr   14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Mail: st-tertulin.schlehdorf@ebmuc.de 

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
 
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.