Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind.
Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind.
Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden.
Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben.
Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.
Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.
Wahlberechtigt ist, wer
1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
2. in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).
Briefwahl
Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.
Der Briefwahlschein kann bis zum Dienstag vor der Wahl (19.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden:
Kath. Pfarramt St. Tertulin
Kirchstraße 2 82444 Schlehdorf
Telefon 08851 920810 Fax 08851 920811
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mail: st-tertulin.schlehdorf@ebmuc.de Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.