St. Tertulin

Kirchstr. 2, 82444 Schlehdorf, Telefon: 08851-920810, E-Mail: St-Tertulin.Schlehdorf@ebmuc.de
21.01.2021

Bereits ab diesem Wochenende ist das Tragen einer FFP2-Maske in den Gottesdiensten verpflichtend. Die Katholischen Pfarrämter bitten alle Kirchenbesucher, zu den Gottesdiensten ausschließlich diese Masken zu tragen andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Pfarrgemeinden sind verpflichtet, diese Auflage zu kontrollieren und ihre Einhaltung zu garantieren.

12.01.2021

Die Pfarrbüros sind trotz Corona zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Wir bitten jedoch vorrangig um telefonische Kontaktaufnahme. Falls notwendig, kann daraufhin dann auch ein persönlicher Besuchstermin vereinbart werden.



09.12.2020

Wichtiger Hinweis – bitte beachten Sie:
Während des gesamten Gottesdienstes muss wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, die lediglich zum Kommunionempfang beiseite genommen werden darf, weiter gilt ein Gesangsverbot für die Gemeinde, d.h. nur Solisten und kleine Sängergruppen dürfen die Gottesdienste mitgestalten.


30.10.2020

Gottesdienste:
Momentan können alle Gottesdienste unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben und des Infektionsschutzkonzeptes für kath. Gottesdienste im Erzbistum München und Freising wie in der Gottesdienstordnung angegeben stattfinden.

Aufgrund der momentan massiv steigenden Infektionszahlen wird nochmals auf die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstortes hingewiesen. Selbstverständlich können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Gottesdienstes tragen. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Ordner/innen.
Wenn Sie an Erkältungssymptomen jeder Art und Schwere leiden, können Sie am Gottesdienst leider nicht teilnehmen.
Allen ehrenamtlichen Helfer/innen, die sich bei der Umsetzung des Infektionsschutzkonzeptes engagieren, ein herzliches Vergelt´s Gott an dieser Stelle für ihre nun schon Monate andauernde Mithilfe, ohne die das gegenwärtige Gottesdienstangebot nicht aufrecht erhalten werden könnte!
Wenn Sie sich ebenfalls vorstellen können, den Ordnungsdienst im Rahmen der Gottesdienste zu übernehmen und nicht einer Risikogruppe angehören, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Vielen Dank.


Angabe von Messintentionen:
Gerade für die Weihnachtszeit werden schon jetzt viele Messintentionen bestellt.
Bitte bedenken Sie jedoch: Je mehr Intentionen für einen bestimmten Gottesdiensttermin angegeben sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Plätze in der Kirche nicht mehr ausreichen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass mit Erreichen der sich durch die Abstandsregeln ergebenden Höchstteilnehmerzahl keine weiteren Personen mehr in die Kirche eingelassen werden dürfen.
Deshalb die große Bitte: Kommen Sie rechtzeitig zum Gottesdienst, besonders wenn Sie als Familie teilnehmen möchten. Dann kann Ihnen ein eigener Bereich zugewiesen werden, ohne dass Sie auf Einzelplätze verteilt werden müssen. Die Ordner/innen sind jeweils 30 min. vor Gottesdienstbeginn vor Ort.

***

Die Andachten und Gräbersegnungen auf den Friedhöfen im Pfarrverband Heimgarten finden, wie in der Gottesdienstordnung angegeben, statt (Stand 30.10.2020). Der Rosenkranz an Allerheiligen in Zell entfällt.

Bitte berücksichtigen Sie unbedingt die derzeit geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien.
Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung am Grab, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann, sowie zwingend beim Betreten und Verlassen der Friedhöfe. Bilden Sie keine Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten.

Allerheiligen
13.30 Uhr Schlehdorf und Ohlstadt
15.00 Uhr Großweil

Allerseelen
8.30 Uhr Unterau
10.0 Uhr Zell und Weichs

Die Gottesdienste beginnen jeweils direkt am Friedhof, bitte begeben Sie sich gleich an Ihr Grab und bleiben Sie dort stehen.

***

September 2020

Ab 26. September kann der aufgrund der aktuellen Situation nach Großweil verlegte Samstagsgottesdienst um 17:30 Uhr wieder in die alte Schwesternkapelle in Schlehdorf zurückverlegt werden. Hier wird bis auf Weiteres im Wechsel mit Ohlstadt eine Wortgottesfeier und eine Vorabendmesse stattfinden. Wie ja bereits gewohnt gelten auch beim Besuch der Gottesdienste in der alten Schwesternkapelle die jeweils geltenden behördlichen Anordnungen und das seitens der Diözese erarbeitete Infektionsschutzkonzept; während des Betretens und Verlassens der Kirche ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen sowie der nötige Abstand zu anderen Gottesdienstteilnehmern, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu wahren. Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere), sowie Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, und Personen, die nachweislich Kontakt zu einer COVID-19 Person innerhalb der letzten 14 Tage hatten, können leider nicht am Gottesdienst teilnehmen. Die Sitzplätze in der Kapelle sind begrenzt und werden von Ordnern zugewiesen.

***
Juli 2020

Liebe Pfarrangehörige,

auch wenn sich die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Gottesdienste derzeit schnell ändern, behalten wir aus Sicherheitsgründen momentan noch die sog. „Corona-Gottesdienstordnung“ bei. Aufgrund der weiterhin geltenden Bestimmungen zum Abstand der Mitfeiernden werden die Gottesdienste nach wie vor in den beiden größten Kirchen des Pfarrverbandes in Ohlstadt und Großweil gefeiert. Feiern im kleineren familiären Rahmen, wie z. B. Taufe, kleine Hochzeitsfeiern und Beerdigungsgottesdienste im Kreis der engsten Angehörigen sind nach Absprache ggfs. auch wieder in der Schwesternkapelle in Schlehdorf und in den Filialkirchen möglich.

Um die Gottesdienste mitfeiern zu können, gelten folgende bereits bestehende Regelungen weiter: Es gilt, Abstand zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes zu  halten. Durch den Abstand, der wegen des redu-zierten Gesanges nach wie vor zwei Meter beträgt, ergibt sich dann eine Teilnehmerbegrenzung in den beiden Kirchen. Außerdem darf, wer einen Gottesdienst besucht, keinerlei Krankheitssymptome zeigen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) ist nun für die Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht mehr verpflichtend, wenn sie sich an ihrem Platz befinden. D.h. sobald Sie ihren Platz verlassen, gilt die Maskenpflicht wieder, weshalb beim Betreten der Kirche, auf dem Weg zum Platz und beim Verlassen der Kirche eine Mund-Nasen-Bedeckung wie bereits gewohnt zu tragen ist. Bitte bedenken Sie, dass das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung als wirksame Schutzmaßnahme während des gesamten Gottesdienstes sinnvoll ist. Gerade bei Gemeindegesang wird dringend empfohlen, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die ausgefallenen Intentionen können in den nächsten Monaten in Ohlstadt und Großweil nachgeholt werden. Allerdings werden – aus Platzgründen – pro Gottesdienst nur Gebetsgedenken für zwei Familien angenommen. Bitte nehmen Sie zur weiteren Absprache telefonischen Kontakt mit dem Pfarrbüro auf.

Unsere Pfarrbüros sind nun auch wieder für den Parteiverkehr zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Bitte halten Sie dabei die Hygiene-, Abstands- und Maskenpflicht ein. Selbstverständlich können Sie auch solche Angelegenheiten, für die ein Besuch nicht unbedingt notwendig ist, gerne auch telefonisch erledigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis im Hinblick auf die noch bestehenden Einschränkungen sowie für Ihre Bereitschaft, diese mitzutragen.

Im Namen des gesamten Seelsorgeteams herzliche Grüße und die besten Wünsche.

Ihr Pfarrer Simon Tyrolt

***

Freitag, 24. April: Erzdiözese begrüßt Ende des Verbots öffentlicher Gottesdienste

Die Erzdiözese München und Freising begrüßt die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, dass vom 4. Mai an im Freistaat wieder öffentliche Gottesdienste möglich seien, wenn auch in beschränktem Umfang. Um die Einhaltung der Hygienevorgaben sicherzustellen, wurde ein Schutzkonzept entwickelt, das sich aktuell noch in Abstimmung mit der Bayerischen Staatregierung befindet. Danach erfolgt die weitere Vorbereitung und Umsetzung in den Pfarreien.

***
mit allen Informationen zur Osterzeit
Karlbichl

***

Im Fernsehen sendet das ZDF jeden Sonntag um 9.30 Uhr abwechselnd einen evangelischen oder katholischen Gottesdienst (Informationen dazu: Fernsehgottesdienst). Ebenfalls jeden Sonntag und auch im Wechsel katholisch und evangelisch überträgt der Deutschlandfunk (DLF) einen Gottesdienst ab 10.05 Uhr

Der Bayerische Rundfunk sendet jeden Sonntag um 10.00 Uhr in Bayern 1 eine Morgenfeier, sowohl katholisch als auch evangelisch. Jeweils ab etwa 11 Uhr ist die Morgenfeier auch in der Mediathek des BR zum Nachhören verfügbar (Podcast).

Viele Anregungen bietet die Seite des Erzbistums.
Im Internet werden von München aus Gottesdienste übertragen: Gottesdientstream aus dem Dom.

Noch mehr Möglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.

***

***