Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde St. Sebastian, Ebersberg Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein.
Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.
Das
Wahllokal ist in der Vorhalle der Pfarrkirche St. Sebastian, Bahnhofstr. 7, 85560 Ebersberg
und ist am 24.11.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.
Es sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen. Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die
nebenstehende Wahlliste.
Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten. Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den
amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt das Pfarrbüro.
Briefwahl Wählerinnen und Wähler erhalten ab Montag, 04.11.2024 auf Antrag Unterlagen zur Briefwahl im Pfarramt.
Der Antrag kann
bis zum Mittwoch, 20.11.2024 schriftlich oder mündlich beim Pfarramt gestellt werden:
Kath. Pfarramt St. Sebastian, Bahnhofstr. 7, 85560 Ebersberg
Telefon: 08092 853390 / EMail:
st-sebastian.ebersberg@ebmuc.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. und Fr. jeweils 8:00 - 11:00 Uhr; Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtl. Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben.
Wahlbriefe, die erst nach dem 24.11.2024, 12:00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen sind ungültig.