Die Kirchenverwaltung (KV) ist zuständig für das Vermögen, die Gebäude und Grundstücke der Gemeinde. Sie ist somit das höchste Gremium der Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kirchenverwaltung bildet die "Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayer. (Erz-) Diözesen (KiStftO)".
Zu den wesentlichsten Aufgaben zählen:
- Der Vollzug der Jahresrechnung im Rahmen des Haushaltsplanes
- Die Beschlussfassung über die Verwendung von Stiftungsgeldern
- Die Verwendung von freiwilligen Zuwendungen und Spenden, soweit sie nicht zweckgebunden sind
- Das Führen des Inventarverzeichnisses
- Die Beschaffung und der Unterhalt der Einrichtung und Ausstattung der Gebäude
- Abschluss von Verträgen
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
- Die Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes
- Beantragung von Zuschüssen
Der Vorsitzende ist der Pfarradministrator, Monsignore Martin Cambensy.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung wählen den Kirchenpfleger, der den Vollzug der beschlossenen Maßnahmen unterstützt.
Mit der Gründung des Verwaltungs- und Haushaltsverbundes unseres Pfarrverbandes im Jahr 2017 und seit Gründung des Kita-Verbundes im Jahr 2019 sind Aufgaben der Kirchenverwaltung in die entsprechenden Organe des Pfarrverbandes (Haushalts- und Personalausschuss) sowie des KiTa-Verbundes (KiTa-Ausschuss) übergegangen. Der KV obliegt unmittelbar nurmehr die Immobilienverwaltung und -betreuung der Objekte des Pfarrzentrums. Eine weiter bestehende Einflussnahme der Kirchenverwaltung auf alle übergegangenen Aufgaben (z.B. Personal, nicht mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände sowie deren Bewirtschaftung [Haushalt]) ist dadurch gewährleistet, dass Vertreter*innen der Kirchenverwaltung als Mitglieder im Haushalts- und Personalausschuss sowie im KiTa-Ausschuss fungieren und so die Interessen der Pfarrei und des Pfarreikindergartens vertreten.