Pfarrei "St. Margareta" Baumburg

Pfarrbüro, Baumburg 28, 83352 Altenmarkt a. d. Alz  
08621-2753   St-Margareta.Baumburg@ebmuc.de

Sexueller Missbrauch - Gutachten 2022 -Stellungnahmen

Nachdem sie bereits im Dezember 2010 als erste deutsche Diözese einen unabhängigen Missbrauchsbericht vorstellte, hat die Erzdiözese München und Freising im Februar 2020 ein neues externes Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten hat die Anwaltskanzlei am 20. Januar 2022 der Öffentlichkeit bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Erzdiözese hat den Inhalt dieses knapp 1900 Seiten umfassenden Berichts ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt zur Kenntnis genommen.

Das externe Gutachten kann auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Gänze eingesehen werde.
Anlaufstelle Missbrauch 2022

Anlaufstelle Missbrauch

Anlaufstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch -  psychotherapeutisch erfahrene Berater bieten Gespräche am Telefon an und vermitteln Hilfen. Weitere Infos.

SCHUTZKONZEPT Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei Baumburg St. Margareta

1. Ziel des Schutzkonzeptes
Kirche soll ein Ort sein, an dem junge Menschen sich sicher fühlen.
Ihr Wohl und ihre Entfaltung zu gereiften und verantwortungsvollen Menschen hat oberste Priorität. Wenn junge Menschen sich öffnen, um die Erfahrung der Gemeinschaft untereinander und mit Gott zu machen, werden sie verletzlich.
 
Damit diese Verletzlichkeit von jungen Menschen nicht ausgenutzt wird, sind folgende Regeln und Verhaltensstandards zu beachten.
1.1.        Rechtliche Vorschriften
§ 72a SGB VII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
 
1.2.        Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz
Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen.
 
1.3.        Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz
Am 26.08.2013 wurde die Rahmenordnung erlassen:
„Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen „
 
1.4.         Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising
 vom 01.09.2014

Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde in München eine „Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ eingerichtet.
 
Die Koordinationsstelle begleitet und berät von sexualisierter Gewalt Betroffene, deren Angehörige, Mitarbeitende, Verdächtige, Verurteile sowie Täterinnen und Täter gemäß den Leitlinien in Präventionsangelegenheiten.
 
Fragen zum großen Themenkomplex Missbrauch und Prävention beantworten: 
Der Präventionsbeauftragte der Erzdiözese Herr Peter Bartlechner Tel. 089/540741514
oder
In der Pfarrei Baumburg die in Missbrauchs- und Präventionsfragen geschulte Person  Gemeindereferentin Frau Irmi Huber,  Tel. 08621/2753 oder 0151 5105 2662

2. Personalauswahl

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen im in der Pfarrei Baumburg  müssen ein erweitertes behördliches Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungs-erklärung unterschreiben. Ebenso wird jedem Mitarbeiter die Broschüre „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt und es werden Schulungen zum Thema Prävention durchgeführt.
 
Auch bei der Erzdiözese angestellte pastorale Mitarbeiter/innen sind dazu
verpflichtet. Pastorale Mitarbeiter müssen zusätzlich ein E-Learning Curriculum
„Prävention von sexuellem Missbrauch“ absolvieren.
 
 
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Pfarrei Baumburg, die in regelmäßigem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, müssen ein erweitertes behördliches
Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
 
 
2.1. Vorlage eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses
Die Vorschrift, ein erweitertes behördliches Führungszeugnis (eFZ) vorlegen zu müssen, wurde vom Deutschen Bundestag per Gesetz geregelt. § 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
 
2.2. Begründung der Notwendigkeit einer inhaltlichen Auseinandersetzung
Durch regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Daraus könnte ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis entstehen. Kindern und Jugendlichen wäre es dann nicht mehr möglich, ihr Bedürfnis nach Distanz deutlich zu artikulieren und ihren Willen in angemessener Weise kund zu tun.
 
Um sicherzustellen, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bei uns Respekt, Wertschätzung und Achtsamkeit erfahren, ist es (außer der Vorlage des eFZ) nötig, sich inhaltlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
 
Das geschieht zunächst z.B. durch
- Lesen und Durcharbeiten der Broschüre „Miteinander achtsam leben“.
- Überlegen, was sich für die eigene Arbeit daraus ergibt.
- Sich über den Inhalt der Broschüre austauschen und darüber reden.
- Unterschreiben der „Selbstverpflichtungserklärung“, Anlage 2 der Broschüre
   (Diese Selbstverpflichtungserklärung finden Sie unten auf Seite 7-8.)
- Teilnahme an Schulungen, die noch zu organisieren sind.
 
Dies betrifft derzeit folgende Personengruppen, die ehrenamtlich in der Pfarrei Baumburg tätig sind:
- Jugendgruppenleiter/innen
- Ministranten-Gruppenleiter/innen, Oberministranten/innen
- Leiter/innen und Betreuer/innen bei  Wochenenden, Freizeitmaßnahmen
- Teams für Familiengottesdienste, Kindergottesdienste und Ähnliches
 
- Firmgruppenleiter/innen und Erstkommunion-Gruppenleiter/innen
- Kleinkinderbetreuung (Mutter-Kind-Gruppen)
- Leiter/innen von Kinder- und Jugendchören  
 
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen erhalten das eFZ kostenlos in ihrer Meldebehörde.
Das Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses und die weiteren erforderlichen Unterlagen werden im Pfarrbüro oder von der in Präventionsfragen geschulten Person bereitgestellt.
 
Die Verwaltungsleitung kontrolliert die Abgabe der Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärungen.
3.  Das Schutzkonzept
3.1 Kommunikation und Umgang der Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen

 
Im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen gelten klare Regeln, die den Mitarbeiter/innen in den Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt vermittelt werden,
 
- Sensibilität und Respekt für individuelle Grenzen - auch auf nonverbale Signale achten.
- Kinder/Jugendliche nur berühren, wenn diese es ausdrücklich wollen.
- Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein.
 
- Kinder ermutigen, Grenzen zu setzen und diese Grenzen auch schützen.
-„Bei uns darf man nein sagen, ohne ausgeschlossen zu werden.“
 
- Intimsphäre achten (Umziehen im geschützten Raum, Jungen und Mädchen haben
  getrennte Schlaf- und Waschräume, anklopfen usw.).
 
- Leiter schlafen getrennt von Kindern/Jugendlichen, nutzen getrennte Waschräume.
- Keine sexualisierte Sprache verwenden.
- Niemals über die eigene Sexualität reden.
- Keine persönlichen Geschenke an Kinder/Jugendliche (sonst kann emotionale Abhängigkeit entstehen).
- Das Recht auf das eigene Bild achten (siehe auch unten).
- Einzelgespräche werden in der Regel vermieden (z. B. durch Anwesenheit einer dritten Person oder durch eine offene Tür). Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Beichte): anderen mitteilen, dass ein Einzelgespräch ansteht; dieses in Räumen der Pfarrei führen (größt-mögliche Transparenz).
- Treffen in privaten Räumlichkeiten sind unzulässig. Körperkontakt in einer Einzelsituation vermeiden.
- Segnung von Kindern innerhalb der Liturgie: Kommunionspender gehen beim
Kommuniongang vom Einverständnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf berührt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert.
 
 
Im Übrigen gelten die üblichen Kommunikationsregeln:
 
- jede/r darf Gefühle frei äußern, Gefühle werden ernst genommen;
- niemand wird ausgelacht;
- persönliche Aussagen werden nicht weitererzählt oder gar über soziale Netzwerke
   o.ä. verbreitet.
 
 
3.2 Soziales Klima und Miteinander
 
In der Pfarrei Baumburg gehen wir gewaltfrei und wertschätzend miteinander um!
Der Verhaltenskodex für die Pfarrei Baumburg hängt im Pfarrheim aus und kann im Pfarrbüro eingesehen bzw. angefordert werden..
 
Diese Maxime soll in allen Bereichen der Pfarrei gelten, also auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, z.B. mit Ministranten, Erstkommunionkindern und Firmlingen.
 
Folgende Maßnahmen sollen dieses wertschätzende Klima stärken:
 
- In Kinder- und Jugendgruppen werden Gruppenregeln erarbeitet.
- In Projektgruppen, in denen nicht genügend Zeit ist, Regeln zu erarbeiten, werden diese
  von den Gruppenleiter/innen eingeführt.
 
- Bei Verstößen gegen diese Regeln müssen die Gruppenleiter/innen intervenieren.
  Verstöße müssen sanktioniert werden – Sanktionsregeln müssen auch transparent
  gemacht sein.
 
- Die Gruppenleiter/innen haben Vorbildfunktion, sollten also selber auf einen gewaltfreien
  und wertschätzenden Umgang untereinander achten, insbesondere auch auf die Wortwahl.
 
3.3 Handys, Internet, Social Media
 
a) Allgemeiner Umgang mit Social Media
Der verantwortliche Umgang mit den neuen sozialen Medien ist uns wichtig.
Dabei sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Das durch die neuen mobilen Geräte möglich gewordene Mitschneiden und Dokumentieren von Bild und Ton, das nicht mit den Akteuren vorher abgesprochen und genehmigt ist, ist für uns kein respektvoller Umgang.
 
b) Social Media-Plattformen
Freundschaften via Facebook und anderer Plattformen zwischen Seelsorgern/innen des Pfarrverbandes und Jugendlichen werden nicht angenommen und geteilt.
 
c) Messenger-Dienste, mobile Kommunikation
Kommunikationsforen wie WhatsApp und weiterer Messenger-Dienste werden nicht mit einzelnen Jugendlichen und Schutzbefohlenen gepflegt.
 
Der vertrauensvolle Umgang mit privaten Daten, insbesondere mobile Telefonnummern, hat hohe Priorität. Das nicht genehmigte Herausgeben von privaten Kontaktdaten ist zu unterlassen. Dies dient dem Persönlichkeitsschutz aller in der Pfarrei wirkenden Personen.
 
Kommunikationsformen via Skype oder weitere dieser Formen nutzen wir nicht zur Kommunikation mit Jugendlichen oder Schutzbefohlenen.
Per E-Mail versendete Nachrichten werden nur an direkte Gesprächspartner verschickt. Zur Gruppenkommunikation werden die Adressen – bei sich bisher unbekannten Personen und nicht zu einer Gruppe (Gremium) zugehörigen Personen – in BCC (Blind Carbon Copy; „Blindkopie“) verschickt.
 
d) Fotos
Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene veröffentlichen Schnappschüsse oft schnell und unüberlegt in den sozialen Medien, ohne die Abgelichteten um Erlaubnis zu fragen oder über mögliche Konsequenzen nachzudenken.
 
Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, werden Maßnahmen auf zwei Ebenen getroffen:
Die Institution betreffend:
Vor der Aufnahme und der Veröffentlichung von Fotos von Kindern/Jugendlichen durch die Pfarrei wird das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt.
Es werden keine Bilder veröffentlicht, die jemanden bloßstellen oder die missbraucht werden könnten (z. B. Fotos in Badebekleidung oder Schlafanzug).

Den Umgang der Beteiligten untereinander betreffend:
Es dürfen keine Fotos von anderen gemacht werden, wenn diese das nicht wollen.
Es dürfen keine Bilddateien ohne Erlaubnis der Abgelichteten weitergegeben oder veröffentlicht werden.
 
Die jeweils verantwortlichen Seelsorger/innen teilen diese Regeln Eltern, Kindern und Jugendlichen mit. Sie bzw. die ehrenamtlichen Mitarbeitenden greifen ein, wenn sie Verstöße bemerken.
 
e) Filme
Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt das Jugendschutzgesetz, d. h. es dürfen keine Filme in der Jugendarbeit gezeigt werden, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben.
Pornographische oder gewaltverherrlichende Filme werden in den Räumen der Pfarrei Baumburg und bei Veranstaltungen der Pfarrei nicht gezeigt.
 
 
3.4 Transparenz, Beschwerdemanagement
 
Die hauptamtlichen Seelsorger/innen und die ehrenamtlichen Gruppenleiter sind die ersten Ansprechpartner, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden können, wenn sie Grenzverletzungen oder Übergriffe wahrnehmen oder vermuten.
 
Absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit ist selbstverständlich gewährleistet.
 
Allerdings wissen viele nicht, dass sie diese Personen ansprechen können.
Deshalb ist Bewusstseinsbildung wichtig, d. h. es muss ausdrücklich gesagt werden, dass diese Leute angesprochen werden können, wenn eine Situation ein Kind/einen Jugendlichen belasten oder es/er sich bedrängt fühlt.
 
Mögliche Orte/Gelegenheiten, um diese Transparenz zu schaffen:
- auf der Homepage auf das Schutzkonzept und die
   Ansprechpartner hinweisen
- auf Elternabenden für die Erstkommunion/Firmung/Ministranten das Thema behandeln.
 
 
4. Kontakte und Hilfsangebote
 
4.1 In Prävention geschulte Person der Pfarrei Baumburg

Irmi Huber, Gemeindereferentin
Baumburg 28, 83352 Altenmarkt/Alz
E-Mail:  ihuber@ebmuc.de
Telefon 08621/2753 oder 0151 5105 2662
 
4.2 Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem
      Missbrauch der Erzdiözese München und Freising
Erzbischöfliches Ordinariat München
Stabsstelle GV.3 – Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Schrammerstr. 3, 80333 München
E-Mail: Praevention@eomuc.de
 
Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160-96346560
E-Mail: LDolatschkoAjjur@eomuc.de

Christine Stermoljan; Stabsstellenleiterin
Telefon: 0170-2245602
E-Mail: CStermoljan@eomuc.de

4.3 Bischöfliche Beauftragte der Erzdiözese München und Freising
für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im kirchlichen Dienst.
Unabhängige Ansprechpersonen:
 
Diplompsychologin Kirstin Dawin
St.-Emmeram-Weg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: KDawin(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de
                     
Dr. jur. Martin Miebach
Tengstraße 27 / III
80798 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de
 
 
Baumburg, 01.10.2019 
 
 Dr. Florian Schomers
(Pfarradministrator)