Pfarrei St. Margaret Markt Schwaben

Zinngießergasse 37, 85570 Markt Schwaben
St-Margaret.Markt-Schwaben@ebmuc.de
08121/223081

Der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung von St. Margaret

Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat (außer August) um 19:30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung im Margaretensaal des Pfarrhauses
Der Pfarrgemeinderat ist das Beratungs- und Leitungsgremium einer Pfarrei. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates beraten und unterstützen die Pfarrer und hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger maßgeblich bei der Seelsorge, etwa bei der außerschulischen Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung. Sie sind eigenständig in allen gesellschaftspolitischen Fragen, so in der Mitwirkung beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und die Bewahrung der Schöpfung.
Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962 – 1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont.
Die in der ganzen Erzdiözese München und Freising gewählten Pfarrgemeinderäte sind die von Kardinal Reinhard Marx anerkannten ehrenamtlichen Laiengremien. In ihnen engagieren sich 9.000 Katholiken ehrenamtlich für die Kirche vor Ort. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Die letzte Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese München und Freising fand im März 2018 statt.

Im Pfarrgemeinderat spiegelt sich der Reichtum der Kirche. In ihm arbeiten Frauen und Männer aller Altersstufen zusammen, beraten, treffen Entscheidungen, setzen Beschlüsse um. Der Pfarrgemeinderat dient dem Miteinander der vielen Dienste und Gaben, die der Heilige Geist schenkt, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebendigkeit und zur Einheit der Pfarrgemeinde.
Die Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung wird alle 6 Jahre gewählt (8 Mitglieder) und ist verantwortlich für Finanzen, Gebäude und Personalangelegenheiten.
Kirchenverwaltungsvorstand: Pfarrer Herbert Walter
Kirchenpfleger: Manfred Jantschik