St. Laurentius, Ohlstadt

Hagrainstr. 10; 82441 Ohlstadt 
Tel. 08841 - 488 060          Fax 08841 - 488 06 29          E-Mail


Kirchenverwaltungswahlen 2024 in Ohlstadt

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.
 
Das Wahllokal ist die Pfarrkirche St. Laurentius in 82441 Ohlstadt in der Hauptstraße 15
Die Öffnungszeiten des Wahllokals sind Sonntag der 24.11.2024 09:00 - 12:00 Uhr
  
Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um    12   Uhr.
Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.
 
Es sind    6   Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.
 
Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die nachfolgende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahlen in Ohlstadt 2024
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind.
Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind.
Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden.
Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
 
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift  anzugeben.
Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.
Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer
1.       der römisch-katholischen Kirche angehört,
2.       in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3.       am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Briefwahl

Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.
Der Briefwahlschein kann bis zum Dienstag vor der Wahl (19.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden:
Kath. Pfarramt St. Laurentius
Hagrainstr. 10
82441 Ohlstadt
Tel: 08841/488 0611
Bürozeiten:
Dienstag + Donnerstag   9 – 12 Uhr
Mail: st-laurentius.ohlstadt@ebmuc.de

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
 
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.