Grundlagen für Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
- § 3 AVBayKiBIG Kinderschutz
- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- § 72a SGB VIII Persönliche Eignung
- Entwurf BKiSCHG Bundeskinderschutzgesetz
- UN-Kinderrechtskonvention von 1989 am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten
Eckpunkte präventiven Handelns
Wertschätzender und respektvoller pädagogischer Umgang
- Wir achten die Rechte des Kindes und verweisen auf
die Konzeption der Einrichtung „Unser Bild vom Kind“
- Unsere innere Haltung dem uns anvertrautem Kind gegenüber sei geprägt von
Wertschätzung, Toleranz und Akzeptanz seiner individuellen Persönlichkeit.
- Wir achten insbesondere darauf mögliche Grenzüberschreitungen zu verhindern:
Die Kinder suchen körperliche Nähe nicht der Erwachsenen!
Wir gewähren diese Nähe einfühlsam dem Kind gegenüber aber wahren stets
professionelle Distanz (z.B. Küsse sind Intimitäten, die den Eltern vorbehalten
bleiben!)
- Wir wahren Diskretion beim Wickeln und Toilettengang der Kinder:
- Wir fragen nach ob Hilfe gewünscht wird.
- Wir schließen die Tür und stellen niemanden bloß.
- Wir achten die unterschiedlichen Schamgrenzen der Kinder.
- In einer vertrauensvollen Atmosphäre soll es den Kindern möglich sein ihre
Anliegen, ihre Probleme und Ihre Sorgen den Bezugspersonen im Kindergarten
mitzuteilen:
- Wir sind den Kindern ein Vorbild im respektvollen Umgang miteinander
- Wir hören zu und werten nicht.
- Wir machen unsere Befindlichkeiten und Gefühle transparent und unterstützen die
Kinder dabei ihre Gefühle und Befindlichkeiten uns und den anderen Kindern zu
vermitteln
- Wir geben den Kindern Möglichkeiten sich selbst zu entscheiden und akzeptieren
auch ein Nein
- Die Meinung und auch die Kritik der Kinder ist uns wichtig und wir vermitteln dies
den Kindern z.B. in Gesprächskreisen oder in Einzelgesprächen.
- Die Kinder lernen im Umgang miteinander und mit unserer Unterstützung die
eigene Meinung zu vertreten, die Meinung der anderen zu akzeptieren.
- Wir vermitteln Grenzen und bieten dadurch den Kindern einen Verhaltensrahmen
und Sicherheit
- Die Kinder erkennen ihre eigenen Grenzen und lernen diese zu vertreten und im Gegenzug lernen sie die Grenzen der anderen zu akzeptieren. In Bezug auf Prävention sei hier speziell die Schamgrenze angesprochen und von uns thematisiert.
Offensive Thematisierung der Problematik von Gewalt und
sexualisierten Übergriffen
Mitarbeiter
- Besprechung und Anerkennung des Präventionskonzepts
- Lesen der Handreichung der deutschen Bischöfe zur Prävention
- Akzeptanz der Dienstanweisung
- Erbringung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Teamgespräche über Beobachtungen bezüglich Verhalten von Mitarbeitern, Kindern, Eltern und Besuchern
- Einzelgespräche im Rahmen der Mitarbeitergespräche
- Einzelgespräche bei Bedarf
- Fallbesprechungen
- Dokumentation an Hand des Dokumentationsbogens
- Handlungsschritte gemäß der Umsetzung des Schutzauftrages § 8a
- Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
Eltern
- Konzeption des Kindergartens St. Laurentius
- Beschwerdewege und Dokumentation
- Entwicklungsgespräche
- Einzelgespräche
- Broschüre „Was tun gegen Missbrauch“ Elternbrief der kath. Kirche
Kinder
Wir thematisieren: Mein Körper: Kennen und benennen
Meine Gefühle und wie erkenne ich Gefühle bei anderen
Wie vermittle ich meine Gefühle
Nein sagen
Geheimnisse: gute und schlechte
Datenschutz und Schweigepflicht
Datenschutz und Schweigepflicht sind uns gesetzlich vorgegeben.
Um diese aufzuheben bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Ist eine Kindeswohl Gefährdung zu befürchten handeln wir nach §8a SGB VIII
der den Schutzauftrag gegenüber Kindern beinhaltet.
Gespräche und Vorgehensweise sind im Ablauf vorgegeben und werden dokumentiert.