St. Laurentius, Ohlstadt

Hagrainstr. 10; 82441 Ohlstadt 
Tel. 08841 - 488 060          Fax 08841 - 488 06 29          E-Mail

Konzept zur Prävention von Gewalt an Kindern

Grundlagen für Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
-       § 3 AVBayKiBIG Kinderschutz
-       § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
-       § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
-       § 72a SGB VIII Persönliche Eignung
-       Entwurf BKiSCHG Bundeskinderschutzgesetz
-       UN-Kinderrechtskonvention von 1989 am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten


Eckpunkte präventiven Handelns
 
Wertschätzender und respektvoller pädagogischer Umgang
 
-  Wir achten die Rechte des Kindes und verweisen auf
   die Konzeption der Einrichtung „Unser Bild vom Kind“
-  Unsere innere Haltung dem uns anvertrautem Kind gegenüber sei geprägt von
   Wertschätzung, Toleranz und Akzeptanz seiner individuellen Persönlichkeit. 
- Wir achten insbesondere darauf mögliche Grenzüberschreitungen zu verhindern:
   Die Kinder suchen körperliche Nähe nicht der Erwachsenen!
   Wir gewähren diese Nähe einfühlsam dem Kind gegenüber aber wahren stets
   professionelle Distanz (z.B. Küsse sind Intimitäten, die den Eltern vorbehalten
   bleiben!)
-  Wir wahren Diskretion beim Wickeln und Toilettengang der Kinder:
-  Wir fragen nach ob Hilfe gewünscht wird.
-  Wir schließen die Tür und stellen niemanden bloß.
-  Wir achten die unterschiedlichen Schamgrenzen der Kinder.
 
-  In einer vertrauensvollen Atmosphäre soll es den Kindern möglich sein ihre
   Anliegen, ihre Probleme und Ihre Sorgen den Bezugspersonen im Kindergarten
   mitzuteilen:
-  Wir sind den Kindern ein Vorbild im respektvollen Umgang miteinander
-  Wir hören zu und werten nicht.
-  Wir machen unsere Befindlichkeiten und Gefühle transparent und unterstützen die
   Kinder dabei ihre Gefühle und Befindlichkeiten uns und den anderen Kindern zu
   vermitteln
-  Wir geben den Kindern Möglichkeiten sich selbst zu entscheiden und akzeptieren
   auch ein Nein
-  Die Meinung und auch die Kritik der Kinder ist uns wichtig und wir vermitteln dies
   den Kindern z.B. in Gesprächskreisen oder in Einzelgesprächen.
-  Die Kinder lernen im Umgang miteinander und mit unserer Unterstützung die
   eigene Meinung zu vertreten, die Meinung der anderen zu akzeptieren.
-  Wir vermitteln Grenzen und bieten dadurch den Kindern einen Verhaltensrahmen
   und Sicherheit
-  Die Kinder erkennen ihre eigenen Grenzen und lernen diese zu vertreten und im Gegenzug lernen sie die Grenzen der anderen zu akzeptieren. In Bezug auf Prävention sei hier speziell die Schamgrenze angesprochen und von uns thematisiert.
 
 
Offensive Thematisierung der Problematik von Gewalt und
sexualisierten Übergriffen

 
 
Mitarbeiter
- Besprechung und Anerkennung des Präventionskonzepts
- Lesen der Handreichung der deutschen Bischöfe zur Prävention
- Akzeptanz der Dienstanweisung
- Erbringung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Teamgespräche über Beobachtungen bezüglich Verhalten von Mitarbeitern, Kindern, Eltern und Besuchern
- Einzelgespräche im Rahmen der Mitarbeitergespräche
- Einzelgespräche bei Bedarf
- Fallbesprechungen
- Dokumentation an Hand des Dokumentationsbogens
- Handlungsschritte gemäß der Umsetzung des Schutzauftrages § 8a
- Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
 
Eltern
- Konzeption des Kindergartens St. Laurentius
- Beschwerdewege und Dokumentation
- Entwicklungsgespräche
- Einzelgespräche
- Broschüre „Was tun gegen Missbrauch“ Elternbrief der kath. Kirche
 
Kinder
Wir thematisieren:   Mein Körper: Kennen und benennen
                                   Meine Gefühle und wie erkenne ich Gefühle bei anderen
                                   Wie vermittle ich meine Gefühle
                                   Nein sagen
                                   Geheimnisse: gute und schlechte
 
 
Datenschutz und Schweigepflicht
 
Datenschutz und Schweigepflicht sind uns gesetzlich vorgegeben.
Um diese aufzuheben bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten
 
Ist eine Kindeswohl Gefährdung zu befürchten handeln wir nach §8a SGB VIII
der den Schutzauftrag gegenüber Kindern beinhaltet.
Gespräche und Vorgehensweise sind im Ablauf vorgegeben und werden dokumentiert.