Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Darum kümmert sich die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarrmitglieder offiziell nach außen.
Am 24. November wählen über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neue Kirchenverwaltung. Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, Frauen und Männer aus der Pfarrei, die bereit sind, als Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei Verantwortung zu übernehmen und die Kirche vor Ort mitzugestalten.
In unserer
Pfarrei St. Augustinus findet die
Wahl statt am Samstag,
23.11.2024 von 16 bis 19 Uhr und am Sonntag,
24.11.2024 von 9 bis 12 Uhr in der Pfarrkirche.
Wahlberechtigt (bitte nachzuweisen mit Personalausweis o.ä.) sind Personen Ü18, die römisch-katholisch - und nicht ausgetreten - sind und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde St. Augustinus haben.
Sie haben ebenso die Möglichkeit zur
Briefwahl bis spätestens 20.11.2024, zu beantragen telefonisch (089 4510866), per Email (st-augustinus.muenchen@ebmuc.de) oder mit Hilfe des
Antragsformulars im Pfarrbüro.
Mehr Infos zu den Kirchenverwaltungswahlen 2024 in St. Augustinus und den KandidatInnen finden Sie in den folgenden Dokumenten zum Download: