Sie haben gewählt! Das Wahlergebnis finden Sie hier.Warum brauchen wir eine Kirchenverwaltung? Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Darum kümmert sich die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarrmitglieder offiziell nach außen.
Am 24. November haben über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neue Kirchenverwaltung gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenverwaltung übernehmen Verantwortung in der Pfarrei und gestalten die Kirche vor Ort mit.
In unserer
Pfarrei St. Augustinus fand die
Wahl am Samstag,
23.11.2024 von 16 bis 19 Uhr und am Sonntag,
24.11.2024 von 9 bis 12 Uhr in der Pfarrkirche statt.
Wahlberechtigt waren Personen Ü18, die römisch-katholisch - und nicht ausgetreten - sind und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde St. Augustinus haben.
Ebenso gab es die Möglichkeit zur
Briefwahl bis spätestens 20.11.2024, die telefonisch (089 4510866), per Email (st-augustinus.muenchen@ebmuc.de) oder mit Hilfe des
Antragsformulars im Pfarrbüro zu beantragen war.
Mehr Infos zu den Kirchenverwaltungswahlen 2024 in St. Augustinus und den KandidatInnen finden Sie in den folgenden Dokumenten zum Download: