Kirchenverwaltung

AKTUELL: Wahl der neuen Kirchenverwaltungsmitglieder am 24.11.24

Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Darum kümmert sich die Kirchenverwaltung.

Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarrmitglieder offiziell nach außen.

Am 24. November wählen über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neue Kirchenverwaltung. Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, Frauen und Männer aus der Pfarrei, die bereit sind, als Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei Verantwortung zu übernehmen und die Kirche vor Ort mitzugestalten.

In unserer Pfarrei St. Augustinus findet die Wahl statt am Samstag, 23.11.2024 von 16 bis 19 Uhr und am Sonntag, 24.11.2024 von 9 bis 12 Uhr in der Pfarrkirche.

Wahlberechtigt (bitte nachzuweisen mit Personalausweis o.ä.) sind Personen Ü18, die römisch-katholisch - und nicht ausgetreten - sind und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde St. Augustinus haben.

Sie haben ebenso die Möglichkeit zur Briefwahl bis spätestens 20.11.2024, zu beantragen telefonisch (089 4510866), per Email (st-augustinus.muenchen@ebmuc.de) oder mit Hilfe des Antragsformulars im Pfarrbüro.

Mehr Infos zu den Kirchenverwaltungswahlen 2024 in St. Augustinus und den KandidatInnen finden Sie in den folgenden Dokumenten zum Download:

Mit Mir Mehr Wir
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Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und meist einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt.

Die aktuelle Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Augustinus setzt sich zusammen aus den sechs gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern, der Verwaltungsleiterin als stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand und dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrem Gremium einen Kirchenpfleger. Dieser ist für die Kassen- und Rechnungsführung verantwortlich, bereitet die Erstellung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen für Kirchenstiftung und Kindergarten vor und hat darauf zu achten, dass der genehmigte Haushaltsplan eingehalten wird.

Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Der jährliche Haushaltsplan und die Jahresrechnung werden vor der Einreichung in einer Sitzung von der gesamten Kirchenverwaltung besprochen und unterzeichnet. Durch die Richtlinien der Erzbischöflichen Finanzkammer sind uns bereits bei der Erstellung des Haushaltsplanes Grenzen gesetzt, die uns aufgrund der derzeit zurückgehenden Mittel im Diözesanhaushalt zur verstärkten Sparsamkeit zwingt.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird u. a. über notwendige Anschaffungen und Reparaturen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beraten und nach Einholung von Kostenvoranschlägen entschieden. Darüber hinaus gehende Anschaffungen können nur aus "Eigenmitteln" (Spenden, Überschüsse aus Veranstaltungen, evtl. vorhandenen Rücklagen etc.) finanziert werden.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für einen aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden verantwortlich und haften, bei grober Fahrlässigkeit, u. U. für Schäden, die durch einen Beschluss der Kirchenverwaltung entstanden sind.