St. Andreas

Bergstr. 9, 83679 Sachsenkam, Telefon: 08021-5504, E-Mail: St-Andreas.Sachsenkam@ebmuc.de

KIRCHENVERWALTUNG

Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeinden für 6 Jahre gewählt.
Das Gremium besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand, dem stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand und jeweils 4 gewählten Mitgliedern. Aus den gewählten Mitgliedern wird der Kirchenpfleger gewählt, bzw. berufen.
 
Die aktuell amtierenden Kirchenverwaltungen (Amtszeit 2025-2030)
 
Kirchenverwaltung St. Andreas – Sachsenkam
Kirchenverwaltungsvorstand: bis 31.01.2025 Pfarrer Manfred Wurzer, ab 1.2. 2025 Pfarrer Andreas Vogelmeier
Stellv. Kirchenverwaltungsvorstand: Barbara Baindl
Kirchenpfleger: Nöscher Peter
Baumgartner Josef
Jahnel Peter
Slawik Karl







 
Kirchenverwaltung St. Jakobus – Piesenkam
Kirchenverwaltungsvorstand: bis 31.01.2025 Pfarrer Manfred Wurzer, ab 1.2. 2025 Pfarrer Andreas Vogelmeier
Stellv. Kirchenverwaltungsvorstand: Barbara Baindl
Kirchenpfleger: Eiler Josef
Eberl Joseph
Mannhart Peter
Pfeiffer Jakob



 
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei. Damit obliegen ihr laut Kirchenstiftungsordnung folgende Aufgaben:
  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens Hierzu gehören alle Gebäude des Pfarrzentrums (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus mit Wohnungen und Diensträumen, Jugendräume, Kindergarten) einschließlich Inventaraufstellung und Beschluss über den jährlichen Haushaltsplan, Fertigung der Jahresabschlüsse.
  • Pflege sowie Unterhalt aller zum Pfarrzentrum gehörenden Einrichtungen, der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraumes.
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen.
  • Aufwand für die Gottesdienstgestaltung (Zuschüsse für den Chor, Ministranten u.ä.) und die pfarreiliche Seelsorge (z.B. Jugend, Erwachsenenbildung).
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters.
  • Entscheidung über Personalangelegenheiten der Angestellten der Kirchenstiftung (z. B. Organisten, Mesner, Hausmeister u.ä.), Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen.
  • Beantragung von Zuschüssen.