Pfarreilogo

St. Andreas Eching mit St. Johannes Dietersheim

Danziger Str. 11, 85386 Eching; Telefon 089 / 37 90 76 0 , E-Mail: St-Andreas.Eching@ebmuc.de

Liturgischer Dienst

Die Kirche versammelt sich vornehmlich am Sonn- und Feiertag zum Gottesdienst. Sie drückt aus: Wir wollen wieder ganz beim Herrn sein und uns unserer Gemeinschaft untereinander vergewissern, um den Auftrag in Kirche und Welt besser zu entsprechen. Neben den Ämtern von Bischof, Priester und Diakon, die durch eine Weihe übertragen werden, üben einzelne Frauen und Männer aufgrund des in Taufe und Firmung begründeten gemeinsamen Priestertums besondere Dienste aus, die durch Beauftragung übertragen werden.

Besonders bei Lektoren- und Kommunionhelferdienst sowie zum Gottesdienstbeauftragten sind vom Kandidaten/ der Kandidatin drei Grundbedingungen mitzubringen:

  • Wertschätzung der Person durch die Pfarrgemeinde. Der Pfarrer spricht die Zulassung nach Beratung im Pfarrgemeinderat aus. 
  • Einvernehmen mit dem Pfarrer unter seiner Leitung den Dienst auszuüben bzw. Einvernehmen mit den Kolleginnen und Kollegen in diesen Diensten. 
  • Bereitschaft zu Aus- und Fortbildung 

In unserer Pfarrgemeinde gibt es diese Dienste:  

  • Lektor/-in: Verkündigung des Wortes Gottes. Der Vorschlag bzw. die Bewerbung zum Lektorendienst wird vom Pfarrer und Pfarrgemeinderat beraten. 

  • Kantor/-in: Die Gemeinde gibt mit Hilfe des Kantors/ der Kantorin eine Antwort auf das gehörte Wort Gottes. Der Vorschlag bzw. die Bewerbung zum Kantorendienst wird vom Kirchenmusiker und Pfarrer gemeinsam beraten. 

  • Kommunionhelfer/-in: Mitwirkung bei der Spendung der heiligen Kommunion an die Mitfeiernden und mit besonderem Auftrag auch an Kranke bei der Hauskommunion. Der Vorschlag bzw. die Bewerbung zum Kommunionhelferdienst wird vom Pfarrer und Pfarrgemeinderat beraten. Darüber hinaus bedarf es einer Teilnahme an einer Aus- und Fortbildung unseres Erzbistums. 

  • Gottesdienstbeauftragte/r: Um diesen Dienst zu versehen, muss man die Ausbildung zum Lektoren- und Kommunionhelferdienst durchlaufen haben. Dieser Dienst trägt wesentlich dazu bei, dass das Lob Gottes in einer Pfarrgemeinde nicht verstummt, sondern trotz Mangel an Hauptamtlichen weiterlebt. Der Vorschlag bzw. die Bewerbung zum Kommunionhelferdienst wird vom Pfarrer und Pfarrgemeinderat beraten.  Darüber hinaus bedarf es einer Teilnahme an einer Aus- und Fortbildung unseres Erzbistums. 

  • Sänger/-in im Kirchenchor: Die Kirchenmusik ist kein dekoratives Beiwerk zum Gottesdienst, sondern ein wahrhaft liturgischer Dienst, der die Pfarrgemeinde einladen soll, das Lob Gottes freudig(er) erklingen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Kirchenmusiker.

  • Ministrant/-in: Dieser Dienst ist Kindern und Jugendlichen vornehmlich anvertraut. Der Dienst beginnt nach der Erstkommunion. Man kann auch jederzeit quer einsteigen. Dieser Dienst wird in Gemeinschaft mit den Ministrantinnen und Ministranten ausgeübt, die die Einführung übernehmen. Bitte wenden Sie sich auf die Seite der Ministranten.

Sie sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen! Bei speziellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer.

Schauen Sie auch auf unsere Rubrik Berufung.