Im Rahmen des Lichtmess- Gottesdienstes wurde die "alte" Kirchenverwaltung verabschiedet. Pfarrer Andreas Ager bedankte sich bei Kirchenpfleger Konrad Thaller, Johann Kienhammer und Anton Bösch für die vergangenen Jahre und für die gute Zusammenarbeit.
Zugleich wurde dann auch die die neue Kirchenverwaltung vorgestellt. Auf dem Bild zu sehen sind zunächst (v.l.) Kirchenpfleger Heinrich Thaler, Andrea Heigermoser und Helmut Pletschacher, der von dem Gremium aufgrund der anstehenden Renovierungen in Kirchenhalling in der KV mit hinzuberufen wurde.
Nicht auf dem Bild zu sehen sind: Anton Gröll und Wilhelm Haberlander
Das Wahlergebnis für die Pfarrei St. Stephanus lautet wie folgt:
1. Heinrich Thaler, 190 Stimmen
2. Willi Haberlander, 173 Stimmen
3. Anton Gröll, 167 Stimmen
4. Andrea Heigermoser, 142 Stimmen
Als Ersatzmitglieder wurden gewählt:
Georg Unterhauser (128 Stimmen) und Helmut Pletschacher (115 Stimmen)
Die Wahlbeteiligung lag bei 21 Prozent.
Im Namen der Pfarrei gratulieren wir zur Wahl und wünschen für die Wahlperiode von 2019 bis 2025 viel Kraft und Gottes Segen für die anstehenden Aufgaben.
M. Riedl
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung der Pfarrei, jedoch nicht die Pfründe, die vom Erzbistum verwaltet wird, sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
Verantwortung für den Gebäudebestand
Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
Als Pfarrpfründe bezeichnet man das mit einem Kirchenamt verbundene Vermögen, dessen Ertrag dem Inhaber des Amtes als Entgelt seiner Dienstleistung zusteht. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („praebenda“ = Darzureichendes) und benennt sowohl die Besitzung als auch den daraus zu erzielenden Unterhalt.
Pfarrpfründen hatten und haben die Aufgabe, den Lebensunterhalt von Geistlichen zu sichern. Früher bestellten Pfarrer und Kapläne das Land selbst oder verpachteten es und lebten von den Pachtzinsen. Ein direktes Gehalt gab es nicht. Erst Ende des 19. Jahrhunderts erhielten die Geistlichen zumindest einen Teil ihres Entgelts aus der Allgemeinen Katholischen Kirchensteuerkasse. Im Laufe des 20. Jahrhunderts ging man schrittweise dazu über, die Besoldung der Geistlichen aus Kirchensteuermitteln zu bestreiten. So wurde auch die Pfründeverwaltung zentralisiert. Der Pfarrer ist jedoch immer noch Ansprechpartner für die Pfarrpfründe vor Ort und handelt auch rechtlich, nach Vorbereitung der erzbischöflichen Pfründeverwaltung als Pfründeinhaber.
In Otting gehören viele landwirtschaftliche Gründe, aber auch der Pfarrstadl und der Rosstall der Pfründe und nicht der Pfarrei. Pfarrhaus und Kirche gehröen jedeoch der Pfarrei und werden von der Kirchenverwaltung verwaltet.