Kirche soll ein Ort sein, an dem junge Menschen sich sicher fühlen.
Ihr Wohl und ihre Entfaltung zu gereiften und verantwortungsvollen Menschen hat
oberste Priorität. Wenn junge Menschen sich öffnen, um die Erfahrung der Gemeinschaft untereinander und mit Gott zu machen, werden sie verletzlich.
Damit diese Verletzlichkeit von jungen Menschen nicht ausgenutzt wird, sind folgende Regeln und Verhaltensstandards zu beachten.
1.1. Rechtliche Vorschriften § 72a SGB VII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
1.2. Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen.
1.3. Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz Am 26.08.2013 wurde die Rahmenordnung erlassen:
„Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen „
1.4. Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising vom 01.09.2014 Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde in München eine
„Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ eingerichtet.
Die Koordinationsstelle begleitet und berät von sexualisierter Gewalt Betroffene, deren Angehörige, Mitarbeitende, Verdächtige, Verurteile sowie Täterinnen und Täter gemäß den Leitlinien in Präventionsangelegenheiten.
Fragen zum großen Themenkomplex Missbrauch und Prävention beantworten:
Die Präventionsbeauftragten der Erzdiözese:
Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160-96346560
Christine Stermoljan; Stabsstellenleiterin
Telefon: 0170-2245602
oder im PV Trostberg die in Missbrauchs- und Präventionsfragen geschulte Person Pastoralreferentin
Frau Irmi Huber, Tel. 08621/9837-0 oder 08622/1333