Pfarrverband Trostberg

Pfarrbüro Trostberg - Tel. 08621 / 64 600-0 
Pfarrbüro Schwarzau - Tel. 08621 / 98 37-0
Prävention

Wichtige Kontakte

Im Pfarrverband: 
Irmi Huber, Pastoralreferentin
Kirchenstr. 4, 83308 Trostberg  
E-Mail:  irmhuber@ebmuc.de
Telefon 08621/9837-0 (Pfarrbüro in der Schwarzau) oder privat 08622/ 1333

Anlauf- und Beratungsstelle:
Telefon: 089 213 777 000, Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Koordinationsstelle zur Prävention:
Stabsstelle GV.3 – Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Mail: Praevention@eomuc.de
Adresse: Schrammerstr. 3, 80333 München
Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160-96346560
Christine Stermoljan; Stabsstellenleiterin
Telefon: 0170-2245602

Bischöflicher Beauftragter:
Dr. Martin Miebach, Rechtsanwalt
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon 089/95 45 37 13 -0
Mail: muenchen@bdr-legal.de

Kerstin Dawin, Diplompsychologin
St. Emmeranweg 39
85774 Unterföhring
Telefon 089/20 04 17 62
Mail: K.Dawin@gmx.de


ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ZUM THEMA PRÄVENTION

A: Statistik – was sagen uns die Zahlen

  • 12,5% bis 30 % der Mädchen und 2 % bis 8 % der Jungen sind von sexuellem Missbrauch betroffen
  • Jährlich werden rund 13.000 Fälle registriert, wobei die Dunkelziffer auf 1:15 geschätzt wird (195.000 Fälle!)
  • ca. 95 % der Täter sind Männer - bei ca. 5 % der Fälle handelt es sich um Täterinnen
  • Die meisten Fälle geschehen innerhalb der Familie oder des familiären Umfelds
  • Täter und Täterinnen finden sich in jeder Altersgruppe 1/3 der Täter/innen sind jünger als 21 Jahre
  • Sexueller Missbrauch findet in ALLEN Gesellschaftsschichten statt

B: Was muss ich wissen?

a)  Grenzverletzungen im Sinne der Präventionsordnung sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen (einmaliges unangemessenes Verhalten, das sowohl geplant als auch unbeabsichtigt geschehen kann. Beispiel: Missachtung persönlicher Grenzen (tröstende Umarmung, obgleich dies dem Gegenüber unangenehm ist.

b)  Übergriffe:
Sie unterscheiden sich von den Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit der nonverbalen oder verbalen Grenzüberschreitungen
Beispiele:
  • vermeintlich zufällig Berührungen der Brust oder der Genitalien
  • abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung junger Menschen
 
c)  Strafbare Handlungen:
Jede sexualisierte Handlung, die unter bewusster Ausnutzung von ungleicher
Erfahrung, Macht und Autorität vorgenommen wird.

Beispiel: Zu sexuellen Handlungen gehören nicht nur die sogenannten „Hand-on-Taten“ mit direktem Körperkontakt, sondern auch die „Hands-off-Taten“, die ohne direkten Körperkontakt auskommen.
 
d)  Pädophilie
Während der Begriff „sexueller Missbrauch“ eine Handlung bezeichnet, bezieht sich der Begriff Pädophilie“ auf eine Störung der sexuellen Vorlieben, bei der das sexuelle Interesse hauptsächlich auf Kinder gerichtet ist. Untersuchungen zeigen, dass nur ein Teil der Missbrauchstäter pädophil ist (der Anteil pädophiler Männer unter den verurteilten Missbrauchstätern wird auf 25 % bis 40 % geschätzt).

C: Was begünstigt Missbrauch - Was bietet Schutz?

Kenntnisse über Risiko- und Schutzfaktoren sind bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendig.
 
Risikofaktoren sind Merkmale, die zu einer statistisch erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von sexualisierter Gewalt führen.
Schutzfaktoren sind Merkmale, die eine gesunde Entwicklung trotz schwieriger Bedingungen ermöglichen.
 
Seit dem Bekanntwerden des Ausmaßes von sexuellem Missbrauch in kirchlichenund weltlichen Institutionen ist die Diskussion darüber in den Fokusgerückt, welche Faktoren zu einem erhöhten Risiko für sexuelle Übergriffe in Einrichtungen beitragen können.

Sexueller Missbrauch kann in jeder Einrichtung auftreten!

Wenn es in einer Einrichtung
  • klare Verhaltensregeln
  • Konzepte zum Umgang mit Verdachtsfällen und Beschwerden
  • Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und ihre Eltern
gibt, können Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden und im Falle eines sexuellen Missbrauchs kann dieser schneller beendet werden.

D: Wie kann ich helfen?

Auffälligkeiten wahrnehmen
Hinsehen und handeln
Gespräch, Fakten und Situation dokumentieren
 
  • Kontaktaufnahme und Absprache zum weiteren Vorgehen zum Wohle des jungen Menschen mit den Missbrauchsbeauftragten.
  • Fachberatung einholen (kein übereilter Aktionismus, keine übereilte  Konfrontation mit dem/der Täter/in)

E: Wie können wir vorbeugen?

Sexueller Missbrauch ist kein Versehen, sondern eine geplante Tat. Deshalb braucht Prävention in Einrichtungen und Institutionen einen Plan:

SCHUTZKONZEPT Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Pfarrverband Trostberg

1. Ziel des Schutzkonzeptes

Kirche soll ein Ort sein, an dem junge Menschen sich sicher fühlen.
Ihr Wohl und ihre Entfaltung zu gereiften und verantwortungsvollen Menschen hat oberste Priorität. Wenn junge Menschen sich öffnen, um die Erfahrung der Gemeinschaft untereinander und mit Gott zu machen, werden sie verletzlich.
 
Damit diese Verletzlichkeit von jungen Menschen nicht ausgenutzt wird, sind folgende Regeln und Verhaltensstandards zu beachten.
 
1.1. Rechtliche Vorschriften
§ 72a SGB VII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
 
1.2. Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz
Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen.
 
1.3. Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz
Am 26.08.2013 wurde die Rahmenordnung erlassen:
„Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen „
 
1.4. Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising vom 01.09.2014
 
Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde in München eine „Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ eingerichtet.
 
Die Koordinationsstelle begleitet und berät von sexualisierter Gewalt Betroffene, deren Angehörige, Mitarbeitende, Verdächtige, Verurteile sowie Täterinnen und Täter gemäß den Leitlinien in Präventionsangelegenheiten.
 
Fragen zum großen Themenkomplex Missbrauch und Prävention beantworten:  
Die Präventionsbeauftragten der Erzdiözese:
Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160-96346560
Christine Stermoljan; Stabsstellenleiterin
Telefon: 0170-2245602

oder im PV Trostberg die in Missbrauchs- und Präventionsfragen geschulte Person Pastoralreferentin Frau Irmi Huber,  Tel. 08621/9837-0   oder 08622/1333

2. Personalauswahl

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen im PV Trostberg müssen ein erweitertes behördliches Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Ebenso wird jedem Mitarbeiter die Broschüre „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt und es werden Schulungen zum Thema Prävention durchgeführt.
 
Auch bei der Erzdiözese angestellte pastorale Mitarbeiter/innen sind dazu
verpflichtet. Pastorale Mitarbeiter müssen zusätzlich ein E-Learning Curriculum „Prävention von sexuellem Missbrauch“ absolvieren.

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im PV Trostberg, die in regelmäßigem Kontakt  mit Kindern oder Jugendlichen stehen, müssen ein erweitertes behördliches Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
 
 
2.1. Vorlage eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses
Die Vorschrift, ein erweitertes behördliches Führungszeugnis (eFZ) vorlegen zu müssen, wurde vom Deutschen Bundestag per Gesetz geregelt. § 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
 
2.2. Begründung der Notwendigkeit einer inhaltlichen Auseinandersetzung
Durch regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Daraus könnte ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis entstehen. Kindern und Jugendlichen wäre es dann nicht mehr möglich, ihr Bedürfnis nach Distanz deutlich zu artikulieren und ihren Willen in angemessener Weise kund zu tun.
 
Um sicherzustellen, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bei uns Respekt, Wertschätzung und Achtsamkeit erfahren, ist es (außer der Vorlage des eFZ) nötig, sich inhaltlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
 
Das geschieht zunächst z.B. durch
  • Lesen und Durcharbeiten der Broschüre „Miteinander achtsam leben“.
  • Überlegen, was sich für die eigene Arbeit daraus ergibt. 
  • Sich über den Inhalt der Broschüre austauschen und darüber reden. 
  • Unterschreiben der „Selbstverpflichtungserklärung“, Anlage 2 der Broschüre (Diese Selbstverpflichtungserklärung finden Sie unten auf Seite 7-8.) 
  • Teilnahme an Schulungen, die noch zu organisieren sind.
 
Dies betrifft derzeit folgende Personengruppen, die ehrenamtlich im PV TR tätig sind:
  • Kinder- und Jugendgruppenleiter/innen

3. Schutzkonzept

3.1 Kommunikation und Umgang der Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen

Im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen gelten klare Regeln, die den Mitarbeiter/innen in den Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt vermittelt werden,
  • Sensibilität und Respekt für individuelle Grenzen - auch auf nonverbale Signale achten.
  • Kinder/Jugendliche nur berühren, wenn diese es ausdrücklich wollen.
  • Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein.
  • Kinder ermutigen, Grenzen zu setzen und diese Grenzen auch schützen. 
  • Bei uns darf man nein sagen, ohne ausgeschlossen zu werden.“ 
  • Intimsphäre achten (Umziehen im geschützten Raum, Jungen und Mädchen haben getrennte Schlaf- und Waschräume, anklopfen usw.). 
  • Leiter schlafen getrennt von Kindern/Jugendlichen, nutzen getrennte Waschräume. 
  • Keine sexualisierte Sprache verwenden. 
  • Niemals über die eigene Sexualität reden. 
  • Keine persönlichen Geschenke an Kinder/Jugendliche (sonst kann emotionale Abhängigkeit entstehen).
  • Das Recht auf das eigene Bild achten (siehe auch unten). 
  • Einzelgespräche werden in der Regel vermieden (z. B. durch Anwesenheit einer dritten Person oder durch eine offene Tür). Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Beichte): anderen mitteilen, dass ein Einzelgespräch ansteht; dieses in Räumen der Pfarrei führen (größt-mögliche Transparenz). 
  • Treffen in privaten Räumlichkeiten sind unzulässig. Körperkontakt in einer Einzelsituation vermeiden. 
  • Segnung von Kindern innerhalb der Liturgie: Kommunionspender gehen beim Kommuniongang vom Einverständnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf berührt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert.

Im Übrigen gelten die üblichen Kommunikationsregeln:
  • jede/r darf Gefühle frei äußern, Gefühle werden ernst genommen;
  • niemand wird ausgelacht; 
  • persönliche Aussagen werden nicht weitererzählt oder gar über soziale Netzwerke o.ä. verbreitet.
3.2 Soziales Klima und Miteinander

Im Pfarrverband Trostberg gehen wir gewaltfrei und wertschätzend miteinander um!
Der Verhaltenskodex für den Pfarrverband Trostberg steht auf der Pfarrei-Homepage zur Verfügung.
 
Diese Maxime soll in allen Bereichen der Pfarrei gelten, also auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, z.B. mit Ministranten, Erstkommunionkindern und Firmlingen.
 
Folgende Maßnahmen sollen dieses wertschätzende Klima stärken:
  • In Kinder- und Jugendgruppen werden Gruppenregeln erarbeitet.
  • In Projektgruppen, in denen nicht genügend Zeit ist, Regeln zu erarbeiten, werden diese von den Gruppenleiter/innen eingeführt. 
  • Bei Verstößen gegen diese Regeln müssen die Gruppenleiter/innen intervenieren. Verstöße müssen sanktioniert werden – Sanktionsregeln müssen auch transparent gemacht sein. 
  • Die Gruppenleiter/innen haben Vorbildfunktion, sollten also selber auf einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang untereinander achten, insbesondere auch auf die Wortwahl.
3.3 Handys, Internet, Social Media

a) Allgemeiner Umgang mit Social Media

Der verantwortliche Umgang mit den neuen sozialen Medien ist uns wichtig.
Dabei sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Das durch die neuen mobilen Geräte möglich gewordene Mitschneiden und Dokumentieren von Bild und Ton, das nicht mit den Akteuren vorher abgesprochen und genehmigt ist, ist für uns kein respektvoller Umgang.
 
b) Social Media-Plattformen
Freundschaften via Facebook und anderer Plattformen zwischen Seelsorgern/innen des Pfarrverbandes und Jugendlichen werden nicht angenommen und geteilt.
 
c) Messenger-Dienste, mobile Kommunikation
Kommunikationsforen wie WhatsApp und weiterer Messenger-Dienste werden nicht mit einzelnen Jugendlichen und Schutzbefohlenen gepflegt.
Diese Dienste können lediglich zur Gruppenkommunikation genutzt werden, vorausgesetzt die Jugendlichen sind über 16 Jahre alt.

Der vertrauensvolle Umgang mit privaten Daten, insbesondere mobile Telefonnummern, hat hohe Priorität. Das nicht genehmigte Herausgeben von privaten Kontaktdaten ist zu unterlassen. Dies dient dem Persönlichkeitsschutz aller im Pfarrverband wirkenden Personen.
 
Kommunikationsformen via Skype oder weitere dieser Formen nutzen wir nicht zur Kommunikation mit Jugendlichen oder Schutzbefohlenen.
Per E-Mail versendete Nachrichten werden nur an direkte Gesprächspartner verschickt. Zur Gruppenkommunikation werden die Adressen – bei sich bisher unbekannten Personen und nicht zu einer Gruppe (Gremium) zugehörigen Personen – in BCC (Blind Carbon Copy; „Blindkopie“) verschickt.
 
d) Fotos
Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene veröffentlichen Schnappschüsse oft schnell und unüberlegt in den sozialen Medien, ohne die Abgelichteten um Erlaubnis zu fragen oder über mögliche Konsequenzen nachzudenken.
 
Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, werden Maßnahmen auf zwei Ebenen getroffen:

Die Institution betreffend:
Vor der Aufnahme und der Veröffentlichung von Fotos von Kindern/Jugendlichen durch die Pfarrei wird das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt. Es werden keine Bilder veröffentlicht, die jemanden bloßstellen oder die missbraucht werden könnten (z. B. Fotos in Badebekleidung oder Schlafanzug). Den Umgang der Beteiligten untereinander betreffend:
Es dürfen keine Fotos von anderen gemacht werden, wenn diese das nicht wollen. Es dürfen keine Bilddateien ohne Erlaubnis der Abgelichteten weitergegeben oder veröffentlicht werden.
 
Die jeweils verantwortlichen Seelsorger/innen teilen diese Regeln Eltern, Kindern und Jugendlichen mit. Sie bzw. die ehrenamtlichen Mitarbeitenden greifen ein, wenn sie Verstöße bemerken.
 
e) Filme
Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt das Jugendschutzgesetz, d. h. es dürfen keine Filme in der Jugendarbeit gezeigt werden, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben.
Pornographische oder gewaltverherrlichende Filme werden in den Räumen des PV Trostberg und bei Veranstaltungen der Pfarrei nicht gezeigt.
3.4 Transparenz, Beschwerdemanagement

Die hauptamtlichen Seelsorger/innen und die ehrenamtlichen Gruppenleiter sind die ersten Ansprechpartner, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden können, wenn sie Grenzverletzungen oder Übergriffe wahrnehmen oder vermuten.
 
  Absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit ist selbstverständlich gewährleistet.
 
Allerdings wissen viele nicht, dass sie diese Personen ansprechen können.
Deshalb ist Bewusstseinsbildung wichtig, d. h. es muss ausdrücklich gesagt werden, dass diese Leute angesprochen werden können, wenn eine Situation ein Kind/einen Jugendlichen belasten oder es/er sich bedrängt fühlt.
 
Mögliche Orte/Gelegenheiten, um diese Transparenz zu schaffen:
  • auf der Homepage auf das Schutzkonzept und die Ansprechpartner hinweisen,
  • auf Elternabenden für die Erstkommunion/Firmung/Ministranten das Thema behandeln.

4. Kontakte und Hilfsangebote

4.1 In Prävention geschulte Person des Pfarrverbandes Trostberg

Irmi Huber
, Pastoralreferentin
Kirchenstr. 4, 83308 Trostberg  
E-Mail:  irmhuber@ebmuc.de
Telefon 08621/9837-0 (Pfarrbüro in der Schwarzau) oder privat 08622/ 1333
4.2 Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising

Stabsstelle GV.3 – Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Mail: Praevention@eomuc.de
Adresse: Schrammerstr. 3, 80333 München
Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160-96346560
Christine Stermoljan; Stabsstellenleiterin
Telefon: 0170-2245602
4.3 Bischöflicher Beauftragter der Erzdiözese München und Freising

für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im kirchlichen Dienst:

Dr. Martin Miebach
, Rechtsanwalt
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon 089/95 45 37 13 -0
Mail: muenchen@bdr-legal.de

Kerstin Dawin, Diplompsychologin
St. Emmeranweg 39
85774 Unterföhring
Telefon 089/20 04 17 62
Mail: K.Dawin@gmx.de

Verhaltenskodex für Mitarbeitende im Pfarrverband Trostberg

Kirchliche Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
 
Daher gilt:
 
  • Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. 
  • Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller und wollen die Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbedürftigen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen. 
  • Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten verbaler oder nonverbaler Art beziehen wir aktiv Stellung. 
  • Wir gestalten die Beziehungen zu den uns anvertrauten Menschen transparent und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
  • Die individuellen Grenzen jedes Einzelnen werden unbedingt respektiert. Die persönliche Schamgrenze und Intimsphäre der Personen sind in jedem Fall zu achten.
  • Filmen und Fotografieren setzt grundsätzlich das Einverständnis der Betroffenen bzw. der Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Betreuer voraus. Gleiches gilt für die Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Materials (Schaukasten, Internetforen, soziale Medien, …). 
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht an allen persönlichen Daten, ist zu achten.
  • Das Maß körperlicher Berührungen wird von Kindern und Jugendlichen sowie hilfs- oder schutzbedürftigen Erwachsenen selbst bestimmt und setzt die erklärte Zustimmung durch die jeweilige Person voraus. Sie haben altersgemäß und angemessen zu sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle und notwendige Maß nicht überschreiten.
  • In Verbindung mit Geschenken darf es niemals um eine Gegenleistung gehen und es ist darauf zu achten, dass die Geschenke dem Anlass und dem Verhältnis entsprechen.
  • Bei der Gestaltung pädagogischer Programme müssen erzieherische Maßnahmen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen von Schutzbedürftigen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass dies angemessen und in direktem Bezug zum Fehlverhalten steht. Einzelne werden nicht bevorzugt; niemand wird bloßgestellt. Verbale und nonverbale Interaktionen sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen sowie auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander soll sich auch durch eine diesem Grundsatz entsprechende Sprache und Wortwahl ausdrücken.
  • Im Konfliktfall ziehen wir fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu; der Schutz der Betroffenen steht dabei an erster Stelle.
 
Das Seelsorgeteam im Pfarrverband Trostberg

Wichtige Kontekte:

Im Pfarrverband: 
Irmi Huber, Pastoralreferentin
Kirchenstr. 4, 83308 Trostberg  
E-Mail:  irmhuber@ebmuc.de
Telefon 08621/9837-0 (Pfarrbüro in der Schwarzau) oder privat 08622/ 1333

Anlauf- und Beratungsstelle:
Telefon: 089 213 777 000, Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Koordinationsstelle zur Prävention:
Mail: Koordinationsstelle-Praevention@ebmuc.de
Adresse: Landsbergerstraße 39, 80339 München,
Peter Bartlechner                                                  
Telefon 0151/46 13 85 59                                      
Mail: PBartlechner@eomuc.de

Bischöflicher Beauftragter:
Dr. Martin Miebach, Rechtsanwalt
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon 089/95 45 37 13 -0
Mail: muenchen@bdr-legal.de

Kerstin Dawin, Diplompsychologin
St. Emmeranweg 39
85774 Unterföhring
Telefon 089/20 04 17 62
Mail: K.Dawin@gmx.de