St. Andreas Trostberg
Wahlberechtigt: 2786
Wähler: 95
Kettenberger, Lina 70
Fischbacher, Sarah 68
Sperger, Georg 66
Jäger, Mario 64
Ruhland, Christa 64
Hausner, Günter 63
Heimbach, Josef 59
Reichl, Alois 46
Mariä Himmelfahrt Schwarzau:
Wahlberechtigt: 649
Wähler: 62
Huber, Walter 57
Kaltenhauser, Wolfgang 47
Kuczynski, Maciej 47
Stalleicher, Johann 34
Reichlmayr, Robert 29
Monz, Marion 28
St. Peter und Paul Lindach:
Wahlberechtigt: 262
Wähler: 49
Bogner, Herbert 49
Obermayer, Korbinian 45
Götzinger, Thomas 44
Winkler, Anita 39
St. Thomas Oberfeldkirchen:
Wahlberechtigt: 516
Wähler: 102
Stitzl, Thomas
Mayr, Florian
Dr. Posselt, Johannes
Würnstl, Bernd
Mussner, Gerlinde
Bratzdrum, Bärbel
Gegen die Wahl kann von jeder/jedem Wahlberechtigten innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Pfarramt Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Beschwerde gegen seine Entscheidung kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe beim Pfarramt eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet das Erzbischöfliche Ordinariat München.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und meist einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.