Um weiterhin der Ausbreitung der durch den Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Erkrankungen durch die Zusammenkunft von Menschen nicht Vorschub zu leisten und insbesondere die besonders gefährdeten alten und kranken Menschen zu schützen, verfüge ich vor dem Hintergrund weitgehender Maßnahmen der Bundesregierung wie der bayerischen Staatsregierung die folgenden Maßnahmen:
- Bis auf weiteres dürfen öffentliche Gottesdienste im Gebiet der Erzdiözese München und Freising nur unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 29.04.2020 sowie der das Infektionsschutzkonzept erläuternden weiteren Vorgaben und Weisungen von Generalvikar und Amtschefin stattfinden. Um die Anzahl der teilnehmenden Gläubigen gegebenenfalls auf das mit dem Infektionsschutzkonzept vereinbare Maß beschränken zu können, wird hiermit von der Bestimmung des can. 1221 CIC dispensiert. Ebenfalls wird Dispens von can. 912 CIC erteilt, falls ein Kommunionempfang unter Beachtung des Infektionsschutzkonzeptes nach Einschätzung des Zelebranten nicht möglich ist.
- Die Erlaubnis für Messen im Freien gemäß can. 932 § 1 CIC wird hiermit unter der Voraussetzung erteilt, dass die Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 29.04.2020 beachtet werden.
- Um angesichts der Zugangsbeschränkungen möglichst allen Gläubigen, die dies wünschen, die Teilnahme an einer Eucharistiefeier zu ermöglichen, wird allen Priestern die Erlaubnis erteilt, an Werktagen zweimal und an Sonntagen und gebotenen Feiertagen dreimal zu zelebrieren (can. 905 § 2 CICI). Kein Priester ist verpflichtet, von dieser Dispens Gebrauch zu machen.
- Bis auf weiteres befreie ich alle Gläubigen, die sich im Gebiet der Erzdiözese München und Freising aufhalten, von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Messfeier an Sonn- und gebotenen Feiertagen gemäß can. 1247 CIC.
- Taufen und Trauungen sind ausschließlich unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 29.04.2020 möglich.
- Für die Spendung der Hauskommunion und Krankensalbung bestehen besondere Hygieneanforderungen, die strikt zu erfüllen sind. Bei dringlicher Notwendigkeit, insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen, besteht weiterhin die Verpflichtung, den Kranken und Sterbenden beizustehen und unter Beachtung der gebotenen Hygienemaßnahmen die Kommunion und die Krankensalbung zu spenden. Bei COVID-19 Erkrankten ist die Sakramentenspendung durch eigens dafür geschulte und ausgerüstete Priester und Diakone zu gewährleisten.
- Requien (Totenmessen) sind nur unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 29.04.2020 erlaubt. Verstorbenen Gläubigen ist weiterhin das kirchliche Begräbnis gemäß can. 1176 CIC zu gewähren.
- Ausgenommen die Gottesdienstzeiten haben die Kirchen den Gläubigen für das persönliche Gebet zu den üblichen Zeiten offen zu stehen.
Dieses Dekret tritt am 4. Mai 2020 in Kraft (vgl. can. 8 § 2 CIC).