Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken.
Der PGR trägt maßgeblich zum pastoralen Leben in der Pfarrei bei. Im PGR laufen die Fäden des ehrenamtlichen Engagements zusammen. Hier gibt es den Überblick über alle Gruppen und Aktivitäten. Hier wird die Kommunikation zwischen allen Feldern des Engagements sichergestellt. Und hier, im Kreativfeld engagierter Christen, entstehen viele gute Ideen, indem ausgehend von den Zeichen der Zeit inspirierende Fragen gestellt werden und um zukunftsfähige Antworten gerungen wird.
In allen gesellschaftlichen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für Benachteiligte und Flüchtlinge und für die Bewahrung der Schöpfung.
Die Mitglieder des PGR werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Wahlberechtigt sind alle ab 14 Jahre. Gewählt werden kann, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
PGR-Arbeitshilfe