Das Bistum Chiemsee ist auffallend klein und wurde vom Gebiet des Erzbistums komplett umschlossen. In der Länge erstreckte sich die Diözese von den Grenzen der Pfarrei Eggstätt bis zur Insel Herrenchiemsee, dann über die Pfarreien Prien und Söllhuben durch das Grassauer Tal, weiter über den Berg Streichen durch das Leukental mit den Pfarreien St. Johann und Kirchdorf, und weiter über den Gipfel des Jochberges. In der Breite zieht sich das Bistumsgebiet durch die Täler von Pillersee, Brixental und Ellmau bis an die Grenzen der Pfarrei Söll. Die Westgrenze bildet der Inn in seinem Lauf von Kufstein nach Rosenheim. Die Ostgrenze wird durch die Tiroler Ache von ihrem Ursprung bei Kitzbühel bis zur Chiemsee-Einmündung markiert.
Heim führte aus, dass Erzbischof Eberhard auf keinen Fall eine echte Teilung seines Bistums anstrebte. Denn die Bischöfe waren lehensrechtlich an ihn gebunden, sie wurden von ihm alleine ernannt, investiert und bestätigt. Dieses exklusive Recht wurde als ganz außergewöhnlich und einzigartig betrachtet. Es ließ den Salzburger Erzbischof in der Reichskirche und in der Gesamtkirche als in besonderer Weise privilegiert erscheinen und rückte damit näher an die Positionen der kirchlichen Kurfürsten heran.
Als im Jahre 1869 der Salzburger Erzbischof Maximilian von Tarnoczy auf dem ersten vatikanischen Konzil erschien, begrüßte ihn Papst Pius IX. aufsehenerregend mit den Worten: „Ecco il mezzo papa que può far dei vescovi – Schaut her, da kommt der halbe Papst, der selber Bischöfe machen kann“!
Im ersten Schreiben an den Stauferkönig Friedrich II bittet Eberhard II darum auf der Insel Frauenchiemsee ein Bistum einzurichten. Aufgrund des Verfalls der Klosterdisziplin auf Frauenchiemsee wird das Bistum später auf der benachbarten Insel Herrenchiemsee errichtet. Heim führt weiter an, dass die Gründung des Klosters nach neuesten, auch archäologischen Erkenntnissen zwischen 620 und 629 erfolgte. Damit ist es das älteste bairische Kloster, es entstand etwa siebzig Jahre vor der Gründung von
St. Peter in Salzburg, welches lange als ältestes Kloster gegolten hatte.
Die Anerkennung des auf bayerischem Territorium gelegene, kirchlich aber zum Erzbistum Salzburg gehörende Bistum und dessen Bischof wurden von den bayerischen Herzögen und später Kurfürsten stets verwehrt.
Obwohl er Bischof einer eigenen
Suffragandiözese war, residierte der Bischof von Chiemsee meist in Salzburg, wo er seit Anfang des 14. Jahrhunderts den
Chiemseehof bewohnte.
Wollte der Bischof sein Bistum besuchen, musste er die Genehmigung der bayerischen Herzöge einholen. Wollte er Salzburg verlassen musste er die Erlaubnis des Erzbischofs einholen.