Wenn ein Sterbender bzw. die Familienangehörigen des Sterbenden den Besuch eines Seelsorgers wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Teisendorf unter Tel. 08666 / 280.
Friedhof und Grabvergabe
Für den Friedhof in Teisendorf ist die Marktgemeinde Teisendorf zuständig. Tel. 08666 / 9889-14 Frau Veronika Aicher - oder Stellvertreterin
Beerdigungen im Pfarrverband TeisendorfNeuregelung ab Dezember 2021:
Drei Faktoren haben die Beerdigungskultur im Pfarrverband maßgeblich verändert: Zum einen natürlich die Corona-Pandemie, die zur Folge hatte, dass sich die von den Inzidenzzahlen abhängigen geltenden Regelungen immer wieder nachjustiert werden mussten. Die staatlichen Regelungen beeinflussten immer auch, was in der Kirche gerade möglich war und ist. Dann die Erweiterung des Pfarrverbandes durch die Pfarreien Neukirchen und Weildorf, und ein Drittes kommt noch hinzu, nämlich dass aufgrund des Priestermangels Teisendorf wohl keinen Kaplan mehr bekommen wird. War es früher einfach üblich, dass vor dem Gang zur Leichenhalle und dem sich anschließenden Begräbnis eine Messe in der Kirche gefeiert wurde, weil mehrere Priester im Pfarrverband verfügbar waren, so ist das heute nicht mehr möglich, weil man sowohl den hauptamtlichen Priester als auch den Ruhestandspriester damit überlasten würde.
Nach eingehenden Beratungen im Seelsorgerteam, zu dem Pfarrer Martin Klein, Ruhestandspfarrer GR Horst Kreß, Diakon Sylvester Resch, der in der Berufseinführung sich befindende Diakon Andreas Nieder und der nebenamtliche Diakon Robert Rehrl gehören, haben wir folgende Regelungen gefunden, die einerseits eine würdige Begräbnisfeier gewährleisten und andererseits keinen der Seelsorger überlasten:
1. Entweder eine Begräbnisfeier ab der Leichenhalle/dem Leichenhaus, die durchaus würdig gestaltet werden kann, beispielsweise mit Musik, und dann der Gang zum Grab - oder
2. eine Begräbnisfeier, die mit einem Wortgottesdienst in der Kirche beginnt, musikalisch gestaltet durch Orgelmusik, Gesang oder anderen Instrumenten, danach mit Zug zur Leichenhalle bzw. zum Leichenhaus und dann zum Grab.
Bei beiden Formen wird des Verstorbenen in Würde gedacht, beide Formen ermöglichen auch, dass man in Dankbarkeit auf das Leben des Verstorbenen zurückblickt und in einer Ansprache Revue passieren lässt. Der Seelengottesdienst muss deswegen nicht ausfallen, es besteht die Möglichkeit, eine Messintention im Pfarrbüro anzugeben und einen Regelgottesdienst auszuwählen, an dem man des Verstorbenen gedenken möchte.
Außerdem soll ab Januar in jedem Sonntagsgottesdienst einschl. der Vorabendgottesdienste der Verstorbenen der letzten Woche in den Fürbitten gedacht werden und dazu eine Glocke vom Kirchturm erklingen.
Das gesamte Seelsorgsteam hofft, somit eine gute Regelung gefunden zu haben, die würdige Begräbnisfeiern auch in Zukunft ermöglichen.