Am Sonntag,
24. November 2024 finden in ganz Bayern die Kirchenverwaltungswahlen statt.
Die Kirchenverwaltung (KV) ist als Organ der Kirchenstiftung und Vertretung der Kirchensteuerzahler für jede Kirchengemeinde von zentraler Bedeutung. Die Kirchenverwaltung hat umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben und schafft die Grundlage für das kirchliche Leben vor Ort.
Wählen Wahlberechtigt sind Personen,
· die der römisch-katholischen Kirche angehören,
· ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und
· am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlverfahren
Die Kirchenverwaltungs-Wahl wird als
Urnenwahl durchgeführt.
Falls Wählende das Wahllokal nicht aufsuchen können, ist es möglich im voraus bis zum 20.11.204 (Mittwoch vor der Wahl) einen Briefwahlschein schriftlich oder mündlich in den beiden Pfarrämtern in Egern oder Tegernsee zu beantragen.
Jeder Briefwähler füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief durch die Post (auf eigene Kosten) oder auf andere Weise dem Vorsitzenden des Wahlausschusses über das zuständige Pfarramt oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Die Kandidaten, die zur Wahl stehen, werden hier auf der Homepage des Pfarrverbandes sowie in den Aushängen im Vorraum der Kirchen zu sehen sein.
Wir bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Kirche mitzugestalten.
Weitere Informationen was die Kirchenverwaltung und Kirchenstiftung sind und welche Aufgaben Sie haben, finden Sie
hier.