Die gemeinsame Kirchenverwaltung (KV) ist Organ der Kirchenstiftung(en) und zuständig für deren Verwaltungs- und Vermögensangelegenheiten.
Vorstand der Kirchenverwaltung (KVV) ist der leitende Pfarrer bzw. Inhaber einer selbständigen Seelsorgestelle qua Amt. Die übrigen Mitglieder der KV werden alle sechs Jahre durch Wahl von den Pfarrangehörigen gewählt:
- Bis zu 2.000 Katholiken 4 Mitglieder,
- bis zu 6.000 Katholiken 6 Mitglieder,
- über 6.000 Katholiken 8 Mitglieder.
Zwei weitere Mitglieder können auf Vorschlag des KVV aus den wählbaren Mitgliedern der Pfarrei berufen werden. Mitglieder der KV versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich; Auslagen werden erstattet.
Die KV bestimmt aus ihren Reihen einen Kirchenpfleger, der den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben unterstützt.
Die KV wird tätig durch Beschlussfassung: Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandes.
Er vollzieht die Beschlüsse der KV und bedient sich hierzu der Einrichtungen der Kirchenstiftung, vornehmlich des Pfarramtes.
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen größerer Bedeutung bedürfen der Genehmigung durch die kirchliche Stiftungsaufsicht.
Der Leiter der Dienststelle führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchenstiftung.
Zu den wichtigen Geschäftsbereichen der KV zählen:
- Unterhalt und Ausstattung der Kirchen.
- Unterhalt, Ausstattung und ggf. Planung und Errichtung den der Kirchengemeinde dienenden Gebäude.
- Aufwand für die Feier der Gottesdienste und weiterer seelsorglicher Aufgaben.
- Verwaltung der Kirchenstiftungen (Personal, Finanzen, Bauaufgaben).
- Unterhalt des kirchlichen Friedhofs und Grabstättenverwaltung.