Bild des guten Hirten
(Detail aus einem Messgewand)
Die Kirche kennt verschiedene Wege, einen neuen Anfang mit Gott zu suchen. Neben der klassischen Trias von Fasten, Gebet und Almosen kennt die Kirche auch verschiedene liturgische Formen der Sündenvergebung. So bitten wir zu Beginn jeder Eucharistiefeier im so genannten allgemeinen Schulbekenntnis Gott um Vergebung unserer Schuld. Auch das Hören des Evangeliums und das Gebet des Vater unser haben nach dem Glauben der Kirche sündentilgende Kraft. Im Bußgottesdienst empfangen wir Anleitung zu einer vertieften Gewissenerforschung.
Der „Königsweg“ der Sündenvergebung aber ist die Zuwendung Gottes zum Menschen im Empfang der sakramentalen Beichte. Im Auftrag der Kirche wird dem, der umkehrt, durch den Priester in der Vollmacht Christi die Vergebung der Schuld zugesprochen und Versöhnung geschenkt. Für Gläubige, die sich in schwerer Sünde von Gott getrennt haben, ist die sakramentale Beichte die einzige ordentliche Weise, in der Kirche Versöhnung mit Gott zu finden. Aber auch denen, die sich keiner schweren Sünde bewusst sind, empfiehlt die Kirche, zumindest einmal im Jahr das Bußsakrament zu empfangen.
In den beiden Pfarreien unseres Pfarrverbandes feiern wir normalerweise zweimal im Jahr, in den geprägten Zeiten von Advent und Fastenzeit, einen
Bußgottesdienst. Regelmäßige
Gelegenheit zum Empfang der sakramentalen Beichte besteht zu den im Gottesdienstanzeiger ausgewiesenen Zeiten, in Abständen an Samstagen vor der Vorabendmesse und zu besonderen Zeiten vor Weihnachten und Ostern. Sehr gerne können Sie auch Kontakt mit einem der
Priester aufnehmen, um einen eigenen Termin für ein Beichtgespräch zu vereinbaren.
Gebete und Hilfen zur persönlichen Vorbereitung auf die Beichte finden Sie im „Gotteslob“ (das in beiden Kirchen aufliegt) unter den Nummern 593 und 594 sowie in dem kleinen Wegweiser „Buße und Vergebung“, der ebenfalls in unseren Kirchen aufliegt.