Grüß Gott im Pfarrverband Taufkirchen bei München

St. Johannes der Täufer und St. Georg, 82024 Taufkirchen

Beschlüsse bzw. Sitzungen

Kirchenverwaltung St. Georg vom 06.05.2022

  • Der Beginn der Baumaßnahmen ist auf 16. Mai 2022 festgesetzt.
  • Die Kirchenverwaltung hat die vorliegenden Angebote für beide Bauabschnitte einstimmig genehmigt.
J E T Z T   G E H T 'S   L O S!

Bauausschuss St. Georg vom 26.01.2022

  • Es ist geplant, die Arbeiten im EG und OG gleichzeitig am 02.05.2022 zu beginnen.
  • Die Bauzeit im EG, neues Pfarrbüro, wird etwa 3 Monate betragen. Die Bauzeit im OG wird etwas länger sein, da hier zusätzlich Verputz- und Fliesenarbeiten ausgeführt werden müssen.
  • Vor dem eigentlichen Baubeginn werden die betroffenen Räume von der Gemeinde in Eigenleistung so weit als möglich ausgeräumt. Geplant ist ein Aktionstag am 25. oder 26. März.
  • Die Lagerung der Möbel und der sonstigen Gegenstände ist im Pfarrsaal oder der Garderobe möglich.
  • Des weiteren wurden weitere Details zu Farben, Materialien und Ausstattung der Räume diskutiert und verabschiedet.

Bauausschuss St. Georg vom 23.11.2021

Die erste detailliertere Kostenberechnung der 1. und 2. Bauabschnitte wurden diskutiert. Lediglich im 2. Abschnitt (Therapieraum Caritas) musste eine Kostenüberschreitung von 20% festgestellt werden.

Nach eingehender Diskussion ist die notwendige Kostenreduzierung anzustreben durch:
  • Schadstoffabbrucharbeiten komplett auszuführen
  • Erbringung von Eigenleistungen, wie Abbrucharbeiten, Anstricharbeiten etc.
  • vorläufiger Verzicht von Ausbauarbeiten und neuer Möblierung

Bauausschuss St. Georg vom 11.11.2021

Im Gespräch mit den betreuenden Architekten, dem zuständigen Sachbearbeiter im Ordinariat, dem Kirchenpfleger St. Georg und Pfr. Kratochvil werden neben einigen Details die gleichzeitige Ausführung der Baumaßnahmen des Abschnitts 1 (Pfarrbüro ins EG) und Abschnitt 2 (neuer Therapieraum der Caritas) beschlossen. Damit wird eine zweifache Baustellen-Einrichtung vermieden, was wiederum zur Kostensenkung beiträgt. Die Beauftragung für gleiche Gewerke in den Abschnitten 1 und 2 können so auch an die selben Firmen ausgeschrieben werden. Vorgestellt uns abgeklärt wurde auch die Baulogistik.

Kirchenverwaltung St. Georg vom 07.10.2021

Die Kirchenverwaltung wird informiert, dass in den nächsten Tagen mit der Genehmigung des mittlerweile im Ordinariat eingereichten Bauantrags für den Bauabschnitt 2 zu rechnen sei.

Kirchenverwaltung St. Georg vom 01.09.2021

Die in der Sitzung vom 30.06.21 beschlossene Planung für den Bauabschnitt 2 wird vom Baureferat des Ordinariates verworfen. Es sind weitere Gespräche erforderlich.

Kirchenverwaltung St. Georg vom 30.06.2021

Für den Bauabschnitt 1 (Verlegung des Pfarrbüros ins EG) sind Asbest-Schutzmaßnahmen zu ergreifen, da entsprechende Materialien in den Außenwänden festgestellt wurden. Angebote für Heizung, Elektrik und Lüftung werden eingeholt.Für den Bauabschnitt 2 (neuer Therapieraum für die Caritas) konnte die Notwendig eines Antrags auf Nutzungsänderung durch Umplanungen vermieden werden. Die entsprechende Neuplanung wurde genehmigt.

Kirchenverwaltung St. Georg vom 05.05.2021

  • Die Planungsarchitekten werden beauftragt, die entsprechenden Planungen für die Massnahmen im EG (neues Pfarrbüro und Seelsorge-Raum) im Detail vorzunehmen und Firmen zu suchen, die Angebote für die Umsetzung erstellen.
  • Abklärung der Nutzungen im 1. OG und die damit erforderlichen Brandschutzmaßnahmen per Gutachten definieren.

Eingeschränkte Genehmigung des Bauantrags Ende Januar 2021

Der Bauantrag für den Abschnitt 1 der Renovierung wurde nur für die erforderlichen Vorplanungen freigegeben. Ein besonderes Augenmerk ist demnach zu richten:
  • Auf die Abklärung möglicher Schadstoffe (vor allem Asbest) im zu renovierenden Bereich.
  • Klärung ob die Brandschutzvorgaben bei Einbau einer Küche im kleinen Saal eingehalten sind.
  • Klärung ob der Umzug des Pfarrbüros in das EG einen Antrag auf Nutzungsänderung bedarf.
Die Ergebnisse der Vorplanung durch das beauftragte Architektenbüro sind dann nochmals einzureichen; am besten zusammen mit Angeboten von Firmen.

Antrag zur Genehmigung des 1. Abschnitts vom 08.12.2020

  • Einarbeitung einer neuen Grobschätzung in den Antrag
  • Antrag eingereicht
  • Einspruchsfrist des Ordinariates endet in KW 3/2021

Kirchenverwaltung St. Georg
vom 24.11.2020

  • Aufteilung des Gesamtpakets in etwa zwei gleichgroße Kostenblöcke
  • es ist mit keinen Zuschüssen von Seiten des Ordinariates zu rechnen
  • den finanzielle Aufwand muss die Kirchenstiftung St. Georg selber erbringen

Sitzung des Pfarrverbandsrates vom 10.11.2020

Vorstellung der "neuen Mieter" durch Mitarbeiter der Caritas
a) Schuldnerberatung
b) Verwaltung des "Hachinger Tisch"
Erläuterung der Grobkostenplanung der Renovierung

Kirchenverwaltung St. Georg
vom 24.09.2020

Vorstellung der Grobplanung:
  • Pfarrbüro in das EG
  • Vermietung von zwei Büros im 1. OG an die Caritas
  • Überarbeitung der Büros im 1. OG für Jugendseelsorger und Seelsorger vor Ort
  • Wandlung der "Mitarbeiterküche" zu einem Therapieraum der Caritas-Familienberatung
  • Kleinen Pfarrsaal mit Küchenzeile ausstatten
  • Grobkonzept im Grundriß: hier
Beschluß der Kirchenverwaltung die Massnahmen in zwei Abschnitten durchzuführen

Sitzung des Pfarrverbandsrates am 22.09.2020

Vorstellung des bisherigen Planungsstandes

Sitzung der Planungsgruppe am 19.08.2020

  • Besprechung der überarbeiteten Pläne nach Vorgaben der Sitzung vom 29.07.20
  • Aufbereitung der Gesprächsergebnisse zur Vorlage der KV-Sitzung im September 2020
  • Information und Absprache mit den Mitarbeitern nach dem Urlaub des Pfarrverbandsleiters 

Sitzung der Planungsgruppe am 29.07.2020

Diskussion der von den Planungsarchitketen vorgeschlagenen Varianten. Erneute Überarbeitung der Anregungen und Informationen aus der Debatte bis zum nächsten Treffen.

Kirchenverwaltung St. Georg
vom 14.07.2020

Diskussionspunkte: 
  • Vorstellung der ausgewählten Planungsarchitekten Hr. Weykopf und Fr. Rother mit ihren ersten Ideen.
  • Die Caritas benötigt für verschiedene Fachdienste am Ort zusätzliche Räume. 
  • Einrichtung eines Büros für den im Stellenplan 2030 vorgesehenen Jugendseelsorger.
  • Information der Pfarrgemeinde bei Bedarf nach Gottesdiensten, über Kirchenversammlungen oder Schautafeln

Für die Detailplanung wird ein Arbeitskreis eingesetzt, der sich zusammensetzt aus:
  • Vertretern des Architektenbüros
  • Pfarrverbandsleiter
  • den beiden Kirchenpflegern
  • den beiden PGR-Vorsitzenden
  • zwei Mitglieder der Kirchenverwaltung St. Georg

Kirchenverwaltung St. Georg
vom 21.01.2020

1) Wohnungen im 2.OG:
In der Zweizimmerwohnung werden die Fenster erneuert unter Erhaltung des bestehenden Jalousie-Systems. In derselben Wohnung wird das Bad renoviert.
In der Einzimmerwohnung wird eine Wand neu gestrichen.
Das zum Büro umgebaute Apartment wird der Caritas zur Miete angeboten.
 
2) Außenfassade
Am Gebäudeflügel mit den Jugendräumen an der Ostseite und Südseite sowie zum Innenhof werden Schäden an den Fensterrahmen ausgebessert und der gelbe Anstrich erneuert.
 
3) Überplanung Bürotrakt
Es erfolgt die Beauftragung eines Architekturbüros zur Überplanung des Bürotrakts im 1. OG unter Einbeziehung der sog. „Mitarbeiterküche“ sowie des kleinen Pfarrsaals sowie zur Begleitung bei den durchzuführenden Maßnahmen. Dabei ist ebenso die Außenfassade der Westseite komplett zu berücksichtigen.

Spendenkonto zur Renovierung

Für die Durchführung der Maßnahmen benötigen wir dringend finanzielle Unterstützung.
Sie können spenden auf unser Liga Bankkonto:
DE79 7509 0300 0002 1461 85,  
Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: Renovierung St. Georg.
Als Spendenbescheinigung bis zu einem Betrag von 300 € gilt fürs Finanzamt der Kontoauszug.
Ab 300 € erhalten Sie  automatisch eine Spendenbescheinigung von uns zugesandt.
Vielen, herzlichen Dank!