Pfarrverband St. Clemens - St. Vinzenz

Arnulfstr. 166   -    80634 München  -  Tel: 089 130 121 90
E-Mail: st-Clemens.muenchen@ebmuc.de

Pfarrgemeinderat

Nach der Wahl 2018 beschlossen die beiden Pfarrgemeinderäte St. Clemens und St. Vinzenz jeweils einstimmig, einen gemeinsamen Pfarrverbandsrat zu bilden
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.

Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Quelle: Diözesanrat der Katholiken

Kirchenverwaltung

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Vorschau auf die Kirchenverwaltungswahl 2024


Wenn in der gegenwärtigen Zeit verstärkt der Wunsch nach Mitbestimmung von Laien in der Kirche geäußert wird, von Frauen und Männern, die Verantwortung übernehmen und Kirche mitgestalten, dann sollte daran erinnert werden, dass die Kirche auf pfarrlicher Ebene seit etwa zweihundert Jahren über ein entsprechendes wirksames Gremium verfügt: Die Kirchenverwaltung. 
 
Auch wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KV“ meist im Hintergrund agieren, so sind die Ergebnisse ihrer Arbeit doch für alle sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarreimitglieder offiziell nach außen. In der Kirchenverwaltung fallen sehr viele Entscheidungen, die das Leben in der Pfarrei maßgeblich steuern und prägen: Wo will die Pfarrei künftig investieren? Welche Mittel werden hier bereitgestellt? Welche Angebote sollen ausgebaut werden? Wo wird welches Personal benötigt?  
 
Im November 2024 endet die sechsjährige Amtsperiode der bestehenden Kirchenverwaltung und es wird neu gewählt.

Kirchenverwaltung – Ein Schlüsselgremium
Eine "Grundqualifikation" für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft dieses aus dem Glauben heraus mitgestalten zu wollen.

Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig.

Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und die gewählten Mitglieder an.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.

Zu Ihren Aufgaben gehören im einzelnen u.a.:

  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
  • Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
  • Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
  • Verantwortung für den Gebäudebestand
  • Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen