Pfarrverband Schönberg

Pfarrhof 1, 84564 Oberbergkirchen, Telefon: 08637-9886-0, E-Mail: PV-Schoenberg@ebmuc.de

Satzung der Zentralkongregation von Altötting

Als Zentralkongregation vereinigt die Marianische Männer- und Jungmänner-Kongregation Altötting eine große Zahl von Pfarrkongregationen, einzelne Gruppen und Sodalen. Sie wurde unter dem Titel "Mariä Verkündigung" im Jahre 1599 am Gnadenort Unserer Lieben Frau gegründet und in die "Prima Primaria" in Rom, die erste aller Kongregationen, eingegliedert. Als weitere Patrone erwählte sie sich den hl. Josef und ihren heiligen Sodalen, Bruder Konrad von Parzham.
  1. Zuständige kirchliche Autorität für die Altöttinger Zentralkongregation ist der Ortsbischof, der Bischof von Passau. Ihm kommt auch die Approbation der Satzung und aller verpflichtenden Rechten zu.

  2. Die Leitung und Sorge für die Zentralkongregation ist dem Präses übertragen, der vom Bischof in sein Amt eingesetzt wird. Durch den Präses werden auch neue Pfarrkongregationen und MC-Gemeinschaften errichtet. Vizepräses und Redakteur des Sodalenblattes werden von den für sie zuständigen Oberen ernannt.

  3. Ein für 3 Jahre gewählter Vorstand, der vom Bischof bestätigt werden muss, unterstützt den Präses in der Leitung, Betreuung und Verwaltung der Kongregation. Zur Vorstandschaft gehören: der Präfekt, die Assistenten, der Schatzmeister und der Schriftführer; sowie kraft ihres Amtes der Vizepräses und der Redakteur des Sodalenblattes. Präses und Präfekt berufen die regelmäßigen Vorstandssitzungen ein und führen dabei den Vorsitz. Bei Entscheidungen hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präses. Der Schriftführer fertigt die Niederschriften der Sitzungen aus, die von ihm und dem Präses unterschrieben werden.

  4. Die Mitglieder der Vorstandschaft der Zentralkongregation werden von Konsultoren gewählt. Konsultoren sind: die Vorstandschaft, mindestens zehn Sodalen der Altöttinger Pfarrgruppe und die Obmänner aller anderen Pfarrgruppen. Die Wahl geschieht durch Listen. Die Vorschlagsliste bedarf der Bestätigung des Präses.

  5. Der Vorstand der Pfarrgruppen möge mit dem Vorstand der Zentralkongregation in lebendiger und verantwortungsbewußter Verbindung sein. Zur Pflege des Kontaktes beschäftigt die Zentralkongregation einen hauptamtlichen Sekretär.

  6. Der Präses der Zentralkongregation kommt auf Ansuchen zu den Pfarrgruppen, um Sodalentage und Konvente zu halten oder zur Beratung - nach vorheriger Rücksprache mit dem Pfarrpräses.
    Zur Unterrichtung und Fortbildung der Sodalen gibt die Zentralkongregation für ihre Mitglieder kostenlos ein eigenes Werkblatt, das "Sodalenblatt" heraus.

  7. Zweimal im Jahr feiern die Sodalen ihr Hauptfest in Altötting, am 4. Fastensonntag und am 3. Sonntag im September. Bei den Hauptfesten ist Gelegenheit zu feierlicher Neuaufnahme und Lebensweihe.

  8. Vom Heiligen Stuhl sind für die Sodalen besondere Anlässe bewilligt. Ein vollkommener Ablass ist gewährt am Tag der Aufnahme, bei der Teilnahme am Hauptfest und am Konvent (Bedingungen: Beichte, Kommunion und Gebet für den Heiligen Vater). Der Präses feitert jeden Montag und Dienstag die hl. Messe in den Anliegen der Sodalen und für die Verstorbenen; ebenso an den Marienfesten. Für jeden verstorbenen Sodalen wird das hl. Opfer nach eingegangener Meldung gefeiert.

  9. Jeder Sodale gibt im Jahr eine Opfergabe - als Sodalenbeitrag - wenigstens in der Höhe eines Messstipendiums. Das Jahresopfer wird vom Vorstand der Pfarrgruppe eingesammelt und eingeschickt.

  10. Die Verwaltung von Kongregationsvermögen ist einem eigenen, gesetzlich anerkannten Verein: Marianische Männerkongregation Altötting e.V. übertragen, für den eigene Satzungen gelten.


Die Altöttinger Zentralkongregation ist der Nationalföderation der Gemeinschaften christlichen Lebens (Marianische Kongregationen) in Deutschland und durch sie der Weltföderation in Rom angegliedert. Alle Kongregationen stehen unter der Autorität und im apostolischen Dienste der Kirche.

Die vorliegenden Grundsätze und Satzungen erhielten am 2.4.1971 die Bestätigung des Hochwürdigsten Herrn Bischofs von Passau, Dr. Antonius Hofmann.
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