Pfarrverband Schnaitsee

Mariä Himmelfahrt Schnaitsee | St. Leonhard am Buchat| St. Martin Waldhausen

Gottesdienst-Anzeiger und Pfarrbrief



Aktueller Pfarrbrief


Aktueller Gottesdienst-Anzeiger des Pfarrverbands

Mit einem Klick auf den Terminnamen kommen Sie zur jeweiligen Gottesdienstordnung und können diese herabladen.
Mit Klick auf das Symbol "Blättern" können sie direkt die Gottesdienstordnung einsehen

Aktueller Gottesdienstanzeiger per Internet





Beichtgelegenheiten und
Krankenkommunion im Pfarrverband

Beichtgelegenheit
ist nur noch in Terminabsprache mit Pfr. Friedl oder Meldung bei Pfarrbüro

Krankenkommunion
Wenn jemand zu Hause die Krankenkommunion empfangen will,
bitte im Pfarrbüro melden Tel. 08074-91650

Gottesdienst-Übertragungen aus dem Münchner Dom
im Internet



Abendmahl Szene klein

Angabe von Gebetsanliegen (Mess-Intentionen)

Mess-Anliegen sollten wegen Corona nur noch mit Kuverts, die an den Schriftenständen ausliegen, angemeldet werden.
Die Frist zum Wunschtermin beträgt 4 Wochen. Die Gebühr beträgt 5 Euro.
Bitte Kuvert vollständig ausfüllen, mit Datum und Unterschrift versehen,
Künftig werden Gebets-Anliegen (Mess-Intentionen) auch bei Wort-Gottesfeiern vorgetragen
 
Mess-Intentionen
(Gebetsanliegen zur Erinnerung an Verstorbene beim Gottesdienst)

Im Pfarrverband Schnaitsee wird weiterhin die traditionelle Praxis von Mess-Intentionen gepflegt. 
Im besonderen Maße wird dies gepflegt bei Beerdigung lieber Verwandter oder Bekannter.
 
Durch Mess-Intentionen soll beim Gottesdienst der angegebenen Verstorbenen besonders gedacht werden.  Diese werden bei den Fürbitten namentlich genannt.
Es ist auch die Angabe „für verstorbene Verwandtschaft“ oder für „verstorbene Eltern und Großeltern“ möglich.
Diese werden dann nicht namentlich genannt.
Es ist jedoch für jede Intention (Verstorbener, Verwandtschaft oder Eltern und Großeltern) jeweils eine Messintention anzumelden und zu bezahlen.
 Bei der Angabe der Gebetsanliegen bitten wir Sie, diese Regelung zu beachten.
Aus Datenschutz-Gründen ist im Pfarrbüro eine Einverständnis-Erklärung zu unterschreiben, damit Ihr Stifter-Name im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Mess-Angabe im Gottesdienst-Anzeiger und in der Tageszeitung genannt werden darf. Bei Mess-Angaben in den Sakristeien im Zusammenhang mit einem Sterbefall wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt; Widerspruch ist binnen 8 Tagen im Pfarrbüro Schnaitsee möglich. Geben Sie an in welcher Kirche die Messe gelesen werden soll.


Pfarrbrief Archiv

Hier klicken