Blick aus dem Zeller Kircherl.
Foto: P. Norbert Piller OSB, Abtei Schäftlarn
TodesfallWenn ein Sterbender den Besuch eines Priesters wünscht,
wenden Sie sich bitte an
Pfarrer Scheifele (0172 89 4949 2) oder
Pater Johannes (08178 7925).
Oftmals können Sterbende einen solchen Wunsch selbst nicht äußern oder trauen sich nicht, um niemanden einen Umstand zu bereiten. Bitte zögern Sie nicht, wenn Ihr Angehöriger im Sterben liegt, einen Priester herbeizuholen. Die Erfahrung zeigt, dass
versehen mit dem Heiligen Öl, ggf. der Hl. Kommunion, der Sterbende "leichter" gehen kann. Die korrekte Bezeichnung ist:
Versehgang.
Die Vereinbarung von Terminen für Gottesdienst und Beerdigung (ggf. auch Urnenbeisetzung oder Verabschiedung) erfolgt in der Regel zwischen dem von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen und dem jeweiligen Pfarrbüro.
Friedhöfe und Grabvergabe
Für die Friedhöfe sind entweder die Pfarrgemeinden oder die Kommunen zuständig.
In Baierbrunn ist es die
Gemeinde Baierbrunn.In Hohenschäftlarn kümmern sich das
Pfarramt St. Georg um den Friedhof unmittelbar um die Kirche herum und die
Gemeinde Schäftlarn um den Teil unterhalb der Kirche.
Für die Friedhöfe an der Klosterkirche, in Zell und Neufahrn sowie in Irschenhausen und Walchstadt wendet man sich an das
Pfarramt Heilig Kreuz, Icking.
Auf dem Friedhof in Zell gibt es einen Bereich, für den die
Gemeinde Schäftlarnzuständig ist.
Für den Waldfriedhof in Icking liegt die Zuständigkeit bei der
Gemeinde Icking.