Pfarrei St. Laurentius, Petershausen

Kirchstraße 17; 85238 Petershausen
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Zum Dienst der Lektoren und Kommunionhelfer

Am sonntäglichen Gottesdienst nimmt die Gemeinde auch durch die liturgischen Dienste der Lektoren und Kommunionhelfer tätig teil. Es gibt dazu eine Ausbildung und eine Beauftragung vom Bischof.

Schon seit 150 n. Chr. finden wir bei Justin dem Märtyrer Grundzüge der heutigen Liturgiefeier.
Bereits damals waren Laien als Lektoren eingesetzt

Der Lektorendienst ist somit eine der ältesten Aufgaben, die von der Kirche an Laien übertragen werden.

Das römische Messbuch sagt zu Verkündigung durch die Lektoren: Der Lektor und die Lektorin sind beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Sie können auch die Fürbitten und (falls kein Psalmsänger da ist) den Psalm zwischen des Lesungen vortragen.

Somit ist der Lektorendienst ein anerkannter und eigenständiger Laiendienst. Selbst bei Anwesenheit mehrerer Priester und Diakone sollten deshalb die Lesungen von einem Laien vorgetragen werden. Dadurch wird besonders deutlich, dass auch die Geistlichen, Hörer des Wortes Gottes sind und bleiben.

Kommunionhelfer sind vom Erzbischof beauftragte Austeiler der Heiligen Kommunion.
Als "ausserordentliche Kommunionspender" versehen sie ihren Dienst, wenn keine "ordentlichen Kommunionspender", also Priester und Diakone, anwesend sind oder die Kommunionausteilung ohne ihre Hilfe zu lange dauern würde.

Zudem können die Kommunionhelfer die Heilige Kommunion auch an die Betten der Kranken in unserer Pfarrgemeinde bringen.