Pfarrverband Pasing

Bäckerstraße 19 | 81241 München | Tel. (089) 82 93 97 9-0 | E-Mail: Maria-Schutz.Muenchen@ebmuc.de
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Bekanntmachung

über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde München-Maria Schutz und München-St. Hildegard

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 sowie in St. Hildegard vor und nach dem Vorabendgottesdienst am Samstag, 23. November 2024 statt.

Pfarrei München-Maria Schutz

Das Wahllokal ist: Pfarrhaus Maria Schutz, Bäckerstraße 19, 81241 München.
Die Öffnungszeiten des Wahllokals sind:
  • 24.11.2024 09.00 - 11.00 Uhr
  • 24.11.2024 18.30 - 20.00 Uhr
Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 20.00 Uhr.
Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.

Es sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.


Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die untenstehende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.


Wahlliste

  • Batarilo, Sanja
    Bürokauffrau, 53 Jahre, München 
  • Fahrmeier, Claudia
    Kreditrisikocontrollerin, 51 Jahre, München 
  • Henkel, Roswitha
    Ärztin, 63 Jahre, München 
  • Lanquetot, Jacques
    Vice President glober Einkauf, 48 Jahre, München 
  • Lausser, Franz Josef
    Verkaufsleiter, 64 Jahre, München 
  • Riedl, Wolfgang
    staat. gepr. Maschinenbautechniker, 52 Jahre, München 
  • Swoboda, Thomas
    Notfallsanitäter/Student, 23 Jahre, München 
  • Völkl, Andrea
    Kfm. Angestellte, 58 Jahre, München 
  • Weber, Hubert
    Dipl. Ingenieur, 55 Jahre, München 
  • Weinelt, Roland
    Maurermeister, 66 Jahre, München 
  • Wind, Peter
    Selbstständig, 74 Jahre, München

Pfarrei München-St. Hildegard

Das Wahllokal ist: Pfarrsaal St. Hildegard, Paosostraße 25, 81243 München.
Die Öffnungszeiten des Wahllokals sind:
  • 23.11.2024 17.30 - 19.30 Uhr
  • 24.11.2024 10.30 - 12.30 Uhr
Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 12.30 Uhr.
Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.

Es sind 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.


Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die untenstehende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.


Wahlliste


  • Fürholzer, Waltraud
    Rentnerin/Ergotherapeutin, 71 Jahre, München 
  • Gerstner, Matthias
    Student, 24 Jahre, München 
  • Hach, Johann Christian
    Rechtsanwalt, 59 Jahre, München 
  • Maikranz, Martin
    Betriebswirt, 50 Jahre, München 
  • Platz, Stefan
    Unternehmensberater, 51 Jahre, München
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
 
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift  anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.
Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer
1.    der römisch-katholischen Kirche angehört,
2.    in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3.    am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).
Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt das Pfarrbüro!

Briefwahl
Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein (im Pfarramt erhältlich).
Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden:
Pfarrbüro Maria Schutz
Bäckerstraße 19
81241 München
089/8293979-0
maria-schutz.muenchen@ebmuc.de
Pfarrbüro St. Hildegard
Paosostraße 25
81243 München
089/829134-0
st-hildegard.muenchen@ebmuc.de
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
 
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.