Der Haushalts- und Personalausschuss (HuP) ist das rechtliche Vertretungsorgan des Pfarrverbands, vergleichbar der Kirchenverwaltung einer Kirchenstiftung. Als Mitglieder mit Sitz und Stimme gehören dem HuP der Pfarrverbandsleiter als Vorstand und aus jeder Pfarrei je drei Vertreter*innen der Kirchenverwaltungen an, außerdem der Verwaltungsleiter mit beratender Stimme. Ein*e Delegierte*r des Pfarrverbandsrates (momentan Frau Anne Platz) hat in den regelmäßig nichtöffentlichen Sitzungen Gast- und Rederecht.
Zu den Aufgaben des HuP zählen die Personalangelegenheiten, insbesondere der Pfarrsekretärinnen, Kirchenmusiker*innen, Mesner, Hausmeister und Reinigungskräfte (ausgenommen die Seelsorger*innen), einschließlich der Bewirtschaftung des Personalkostenbudgets, die Bereitstellung der Mittel für Seelsorge, Gottesdienstgestaltung, Anschaffungen und Verwaltungsaufwand, damit Gemeindeleben im Pfarrverband stattfinden kann, die gewissenhafte Verwendung von Spenden, Kollekten und Haushaltszuschüssen der Erzdiözese, die dazu gehörenden Haushaltspläne und Jahresrechnungen.
Die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, der Grundstücke und Gebäude bleibt in der Zuständigkeit der einzelnen Kirchenverwaltungen.
Pfarrer
Vorstand des Haushalts- und Personalausschusses
Verwaltungsleiter
beratendes Mitglied
Verbundpfleger
Protokollführer
Delegierter der Kirchenverwaltung St. Hildegard
Delegierte der Kirchenverwaltung Maria Schutz
Delegierter der Kirchenverwaltung St. Hildegard
Delegierter der Kirchenverwaltung St. Hildegard
Delegierter der Kirchenverwaltung Maria Schutz
Delegierter der Kirchenverwaltung Maria Schutz