Wenn ein Familienmitglied stirbt, stehen neben der Trauer, dem Abschiedsschmerz und der Frage nach der Gestaltung des eigenen Lebens ohne den Verstorbenen auch ganz praktische Fragen zur Klärung an. „Trauernde trösten und Tote begraben“ gehören zu den Werken der Barmherzigkeit, denen sich von Anfang an die christliche Gemeinde verpflichtet wusste und daran hat sich bis heute nichts geändert. Wir Seelsorger sind gerade in solchen Zeiten des Lebens für Sie da und wollen Sie begleiten und Ihnen helfen.
Die Aussegnung am Sterbebett
Früher war es selbstverständlich, dass nach dem Tod eines Menschen der Pfarrer an das Sterbebett gerufen wurde und dort mit den Angehörigen gebetet hat. Leider ist dies heute kaum mehr der Fall. Bitte scheuen Sie sich nicht, im Falle des Todes eines Angehörigen – egal ob im Krankenhaus oder Pflegeheim oder zu Hause verstorben – jederzeit mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen und einen Geistlichen zu rufen. Dieser wird dann möglichst umgehend kommen und mit Ihnen für den Verstorbenen beten.
Die Krankensalbung (früher als „Letzte Ölung“ bezeichnet) ist nach dem Eintritt des Todes nicht mehr möglich, wohl aber andere Formen des Gebetes und des Trostes.
Die Gestaltung der folgenden Stunden können Sie ganz nach den eigenen Wünschen vornehmen. Sie wählen sich ein Bestattungsunternehmen und sprechen mit dem Bestatter die nächsten Schritte ab.
Die Beerdigung
Immer häufiger scheint der Begräbnisgottesdienst für die Angehörigen eine Herausforderung zu sein. Einerseits will man natürlich dafür sorgen, dass die Feier würdig und im Sinne des verstorbenen Menschen gestaltet wird. Andererseits haben immer mehr Angehörige immer weniger eigene Bindung an Kirche und Gottesdienst.
Jeder Seelsorger ist dabei froh, wenn hierüber mit ihm ein offenes Wort gesprochen wird. Es bringt niemandem etwas, wenn, nur um übliche Konventionen und Erwartungen zu erfüllen, die Begräbnismesse (Requiem) bestellt wird, man selbst aber mit dieser Gottesdienstform wenig oder nichts anfangen kann. Sicherlich ist die Messe „für“ den Verstorbenen. Die Feier wird aber von Lebenden gefeiert und ist ebenso für sie da. Das heißt auch, dass man dann auch zur Hl. Kommunion geladen ist, und – wenn nichts Gravierendes dagegen spricht – zum Kommunionempfang gehen sollte. Christus will ja gerade den Trauernden und Fragenden besonders nahe sein. Wenn nun von vorneherein feststeht, dass die Mehrheit der engsten Angehörigen nicht zur Kommunion gehen werden, sollte die Form des Wortgottesdienstes gewählt werden. Von der Würde und Gestaltung her ist dies eine gleichwertige Gottesdienstform. Sie ist auch für Fernstehende besser mit zu feiern und entlastet von vielen Fragen was „man“ zu welchem Gottesdienstteil tut oder nicht. Ich bitte Sie, im Falle eines Trauergottesdienstes, offen mit diesen Fragen untereinander und mit dem zuständigen Seelsorger zu sprechen.
Sobald die Meldung über einen Todesfall im Pfarramt eingetroffen ist, (das erledigt normalerweise das beauftragte Bestattungsinstitut) wird sich ein Seelsorger mit den Angehörigen in Verbindung setzten und einen Termin für das Trauergespräch vereinbaren. Dieses kann entweder zu Hause bei den Angehörigen oder im jeweiligen Pfarramt stattfinden. Dabei wird die Gestaltung des Gottesdienstes besprochen und – wenn dies gewünscht ist – Daten zum Leben des Verstorbenen festgehalten, die dann im Gottesdienst während der Predigt vorgetragen werden. Hilfreich ist es dabei oft, wenn sich die Angehörigen bereits Stichpunkte dazu notiert haben.
Zur Gottesdienstgestaltung kann vom Pfarramt ein Organist und – nach Möglichkeit – der Kirchenchor gestellt werden. Alle weiteren oder andere musikalische Gestaltungen müssen durch die Angehörigen selbst organisiert werden.
Grabstelle:
Sollten Sie noch keine Grabstelle besitzen, müssen Sie mit der jeweils zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen. Die Trägerschaft der Friedhöfe ist in unserem Pfarrverband in Händen der Gemeindeverwaltungen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Pfarrämter gerne zur Verfügung.