PFARRVERBAND PARTENKIRCHEN-FARCHANT-OBERAU

Pfarrgasse 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telelefon: 08821-9670080, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Partenkirchen@ebmuc.de

Pfarrei Maria Himmelfahrt Partenkirchen Gremien

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung
2019 - 2024


Dekan Andreas Lackermeier, Pfarrer
Andreas Eiben, Verwaltungsleiter

Josef Angelbauer, Kirchenpfleger
Sepp Baudrexl
Hans-Georg Bauer
Anton Gehringer
Markus Hirthammer
Andrea Sieß-Meier
Andreas Weber
Hans Zeitlhofer

Foto: Josef Angelbauer
Foto: Josef Angelbauer
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung gehört unter Anderem:

• die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Pfarrei
• die Verwaltung des Kirchengeldes
• die Verwaltung des Kirchenvermögens

Aktuelles:
Neubauplanung Pfarrheim
Renovierung der Kirche St. Anna - Wamberg

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates
2022 bis 2026

Regina Kaufmann              1. Vorsitzende
Peter Steinel                       2.  Vorsitzender
Kröninger Annemarie        Schriftführerin
 
Bäck Angelika                      Bildungsbeauftragte Kreisbildungswerk
Eitzenberger Gabriele
Erhardt Irmgard
Frischmann Claudia            Caritas-Beauftragte
Fritsch Stefan
Heymes Wilhelm                  PGR-Vertreter in der Kirchenverwaltung
Maurer Claudia                     Vertreterin im Dekanatsrat               
Morhart Rolf, Dr.                   Bildungsbeauftragter Kreisbildungswerk
Schuldes Stephanie             Vertreterin im Dekanatsrat     
Tischler Hildegard
Voll Alexandra


Dekan Andreas Lackermeier, Pfarrer

Pfarrgemeinderat Partenkirchen
Foto: B.Huber

Der PGR ist das vom Erzbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde.
Seine Aufgaben bestehen vor allem darin,
• das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken,
• den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern,
• gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen, sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
• katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen zu fördern,
• die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,
• für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben zu sorgen,
• die Pfarrgemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrgemeinde und ihre Probleme zu unterrichten,
• vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,
• die Vertreter für überpfarrliche Gremien und Einrichtungen zu wählen,
• vor Neubesetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und finden monatlich statt.