Pfarrverband Palling - Freutsmoos

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Kirchenverwaltung


Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude und Personal der katholischen Kirchengemeinde und besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern, welche den Kirchenpfleger aus Ihrer Mitte bestimmen.

Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand u. a. bei der Umsetzung der Beschlüsse und Verwaltung des Vermögens.

Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u. a:


  • Vertretung der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde nach außen
  • gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Kirchengemeinde
  • Beschlussfassung in wichtigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Beantragung von Zuschüssen Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Sicherstellen der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Prüfung Pfarrheimaufzug)

Mitglieder der derzeitigen Kirchenverwaltung (ab 01. Januar 2019) sind:

 
 
Pater Mato Orsolic (Kirchenverwaltungsvorstand)
 
Pater Mato Orsolic (Kirchenverwaltungsvorstand)
 
 
Johann Gastager (Kirchenpfleger)
 
Johann Gastager (Kirchenpfleger)
 
 
Helmut Heigermoser
 
Helmut Heigermoser
 
 
Anni Ertl
 
Anni Ertl
 
 
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Hermann Grafetstätter
 
 
Josef Putz
 
Josef Putz
 
 
 
Franz Burghartswieser
Pater Mato Orsolic, (Kirchenverwaltungsvorstand)

Johann Gastager (Kirchenpfleger)

Helmut Heigermoser

Anni Ertl

Hermann Grafetstätter

Josef Putz

Franz Burghartswieser

Wahlverfahren und Wahlberechtigung

Die Wahlperiode für die Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt 6 Jahre. Beginn der Amtszeit der derzeitigen Kirchenverwaltung war der 1. Januar 2019.

Die nächste Wahl findet daher im Herbst 2023 statt

Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gewählt.

Wahlberechtigt ist,
  • wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
  • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden,
  • wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
  • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
  • kirchensteuerpflichtig ist
  • am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Kontakt

Die Kirchenverwaltung ist über das Pfarrbüro zu erreichen:

Telefon: (08629) 333,
Fax: (08629) 696,
E-Mail: pv-palling@ebmuc.de

oder unter der Briefanschrift

Kath. Pfarramt Palling
Kirchenverwaltung
Kirchgasse 4
83349 Palling

Archiv Zusammensetzung Kirchenverwaltung m. Foto

Hier können Sie die vorangegangenen Kirchenverwaltungen einsehen.

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