St. Otto & St. Albertus Magnus

Ehemaliger Pfarrverband Ottobrunn

jetzt Pfarrverband Vier Brunnen - Ottobrunn

Kirchenverwaltung

KV_Wahl 2018
Der Kirchenverwaltung (KV) ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in allen Vermögensangelegenheiten.

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und sechs von der Pfarrgemeinde für eine sechsjährige Amtszeit gewählten Mitgliedern. (hierzu Wahlordung für die Kirchenverwaltungen)
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger.
Die Sitzungen der KV sind nicht öffentlich. Der PGR entsendet ein Vorstandsmitglied zu den KV-Sitzungen.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung und die rechtlichen Grundlagen finden sich hier.

Jede der beiden Pfarreien besitzt eine eigene Kirchstiftung und damit eine eigene Kirchenverwaltung.
Kirchenverwaltung St. Albertus Magnus
Kirchenverwaltung St. Otto

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