Pfarrverband Obersendling-Waldfriedhof

Aidenbachstr. 110, 81379 München, Telefon: 089-748907-0, E-Mail: St-Joachim.Muenchen@ebmuc.de

Der Pfarrverbandsrat des Pfarrverbands Obersendling-Waldfriedhof:

Aufgaben

Das Aufgabenfeld des Pfarrverbandsrates (PVR) deckt all die Aufgaben ab, die sinnvollerweise für die Pfarrverbandspfarreien einheitlich oder aufeinander abgestimmt am sachdienlichsten erfüllt werden können. Was in den einzelnen Pfarrgemeinden selbständig geschehen kann, geschieht in der Regel dort und wird von den Pfarrgemeinderäten geregelt.
Der PVR berät das Seelsorgeteam insbesondere bei der Planung und Koordinierung des Seelsorgeplans für den ganzen Pfarrverband, der Abstimmung der Gottesdienstzeiten, Erstkommunion- und Firmvorbereitungen und er fördert die Zusammenarbeit der verschiedenen ehrenamtlichen Gruppierungen im Pfarrverband.

Mitglieder

Wie in der Satzung des Erzbischöflichen Ordinariats vorgesehen haben die neu gewählten Pfarrgemeinderäte (PGR) von St. Hedwig und St. Joachim aus ihrer Mitte die Delegierten für den Pfarrverbandsrat (PVR) gewählt. Die Wahlperiode entspricht der der Pfarrgemeinderäte - aktuell also 2022-2026. Die nächste Wahl findet nach der nächsten PGR-Wahl im Jahr 2026 statt.
Dem PVR unseres Pfarrverbandes gehören aktuell als Mitglieder an:
Gesetzte Mitglieder:
Alle Seelsorger
Carla Kronester
Ursula Wiesinger
 
Gewählte Mitglieder:
Giulia Grohmann
Stephanie Pielmeier
Andreas Reitberger
Gabriele Ring
Dalibor Saric
Valentin Werner

(Pfarrer, Kaplan, Gemeindereferentin)
(1. PGR-Vorsitzende St. Hedwig) 
(1. PGR-Vorsitzende St. Joachim)
 
 
(PGR St. Joachim) 
(Jugendvertretung St. Joachim)
(PGR St. Joachim) 
(PGR St. Hedwig)
(PGR St. Hedwig)
(Jugenvertretung PGR St. Hedwig)
Der PVR traf sich am 28.04.2022 zu seiner konstituierenden Sitzung und wählte seinen Vorstand:
Pater Devis Don Wadin
Dalibor Saric
Ursula Wiesinger
Gabi Ring
(gesetzter PV-Leiter)
(PVR-Vorsitzender)
(stellvertretende PVR-Vorsitzende)
(Schriftführerin)

Satzung

Für den PVR-Obersendling-Waldfriedhof gilt die Mustergeschäftsordnung der Erzdiözese München und Freising, die auch in den Pfarrgemeinderäten der beiden Pfarreien gilt.
Der Pfarrverbandsrat trifft sich mindestens zweimal pro Jahr zu einer Arbeitssitzung. Die PVR-Sitzungen sind öffentlich, d.h. die Einladungen und Protokolle müssen in beiden Gemeinden rechtzeitig ausgehängt werden und werden auch auf dieser Internetseite veröffentlicht.