Ein herzliches Grüß Gott im 
PFARRVERBAND OBERES INNTAL

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In dieser Rubrik stellen wir in loser Reihenfolge aktuelle Themen aus christlicher Sicht zur Verfügung, die wir für lesenswert halten.

Katechismus

Was sagt der Katechismus zum Ablass?

1471      Der Ablass ist Erlass einer zeit­lichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau be­stimmten Bedingungen durch die Hil­fe der Kirche, die als Dienerin der Er­lösung den Schatz der Genugtuenden Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
Der Ablass ist Teilablass oder vollkom­mener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht. Einen Ablass kann man für sich selbst gewinnen oder den Verstorbenen zuwenden.

Die Sündenstrafen
1472      Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wis­sen, dass die Sünde eine doppelte Fol­ge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfä­hig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Ra­che verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders füh­ren, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt.

1473      Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewi­gen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeit­lichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barm­herzigkeit und der Nächstenliebe so­wie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neu­en Menschen“ anzuziehen [vgl. Eph ,24].

In der Gemeinschaft der Heiligen
1474      Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein.

1475       In der Gemeinschaft der Heili­gen besteht unter den Gläubigen — seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungs­ort oder noch auf der irdischen Wan­derschaft — in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter.

1476      Diese geistlichen Güter der Ge­meinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz. „Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunder­te angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdiens­te Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die ge­samte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuung und Ver­dienste seines Erlösungswerkes Be­stand und Geltung haben.

1477      „Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermess­liche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen.

Gott erlässt Sündenstrafen durch die Kirche

1478       Der Ablass wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lö­segewalt für den betreffenden Chris­ten eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen.
Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg be­finden, ebenfalls Glieder dieser Ge­meinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ab­lässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen