Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde zu einem Teil direkt gewählt. Hinzu kommen die Seelsorger als geborene Mitglieder. Zusammen berufen sie Mitglieder nach, die über besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Vernetzung verfügen, um die gemeinsame Arbeit für die Pfarrei zu fördern. Anschließend wählt sich dieses Gremium einen Vorstand, der es nach außen vertritt sowie nach innen den roten Faden für die gemeinsame Arbeit besorgt.
Der PGR ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Pfarreien. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Der PGR versucht das Pfarreileben so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die nächste Wahl erfolgt im Frühjahr 2026.
Kontakt: pgr [at] st-konrad.net