Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Der PGR berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Die aktuelle Wahlperiode endet im Jahre 2026. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
In unserem Pfarrverband Neuaubing-Westkreuz sind alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates automatisch auch Mitglieder im
Pfarrverbandsrat.