Alle Pfarreien unseres Pfarrverbandes haben eine eigene Kirchenverwaltung (KV). Für die gemeinsam im Pfarrverband zu gestaltenden Angelegenheiten gibt es in diesem Bereich den gemeinsamen Haushalts- und Personalausschuss (HuP-Ausschuss). Für was ist der nun zuständig und wer ist in diesem Gremium?
Wie bei den KVs geht die aktuelle Wahlperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024, also sechs Jahre.
Aus allen drei KVs werden zwei Vertreter in den HuP-Ausschuss entsandt. Derzeit steht Pfarrer Stefen Maria Huppertz als Kirchenverwaltungsvorstand diesem Gremium vor. Unser Verwaltungsleiterin Andrea Sinz übernimmt auftragsgemäß die „eigentliche Arbeit“ und unterstützt und leitet das Gremium in allen verwaltungstechnischen Belangen. Mit dabei ist auch stets ein Vertreter des Pfarrverbandsrates.
Analog dem Kirchenpfleger wurde Jochen Vierheilig als Verbundspfleger bestimmt.
Die eigentlichen Kernaufgaben des HuP-Ausschusses sind die Angelegenheiten des Personals (Pfarrrsekretärinnen, Mesner, Hausmeister, Kirchenmusiker und Reinigungskräfte) sowie die Finanzierung des Bedarfes in der Seelsorge (Allgemeine Verwaltung, Gottesdienstgestaltung, Jugend-, Kinder- und Erwachsenenseelsorge, Gemeindekatechese und die Ministranten).
Die besondere Herausforderung ist die „Erschließung“ Freihams. Wie beim „Seelsorgsbus“ müssen hier immer wieder neue Wege gesucht werden, um diese Aufgabe zu meistern. Hier werden uns Finanzpläne allein nicht helfen. Manchmal vielleicht das Ordinariat. Immer jedoch der Segen Gottes, in dessen Auftrag ja Kirche trotz aller Verwaltungsaufgaben stattfindet.
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