Pfarrverband Milbertshofen

St. Georg, Milbertshofener Platz 2, 80809 München, Tel. (089) 35 72 70-0, st-georg.milbertshofen@ebmuc.de
St. Lantpert, Torquato-Tasso-Str. 40, 80807 München, Tel. (089) 35 811 91-0, st-lantpert.muenchen@ebmuc.de
(c) Peter Schmid

Kircheneintritt gewünscht? So geht’ s!


Aus der Kirche austreten ist leicht. Eintreten auch!
Hier die wichtigsten Antworten:
  1. An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
    Entweder an den Pfarrer an Ihrem Wohnort oder an die Kircheneintrittsstellen.
    Weitere Infos: als katholisch Getaufte(r) unter www.erzbistum-muenchen.de/glaubensorientierung
  2. Welche Unterlagen werden benötigt?
    Bringen Sie zum Wiedereintritt bitte Ihren Personalausweis, die Taufurkunde und die Austrittbescheinigung mit.
  3. Werde ich noch einmal getauft?
    Nein, man wird nur einmal getauft, wenn kein berechtigter Zweifel an der
    Gültigkeit der Taufe besteht.
    Die Taufe wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt.
    Wenn Sie vorher keiner christlichen Kirche angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die katholische Kirche aufgenommen.
  4. Und wenn ich zu einer anderen Konfession übertreten möchte…?
    Siehe unter 1., wobei vor dem Übertritt der Austritt aus der Kirche erklärt werden muss, die man verlässt. Das geschieht beim Standesamt am Wohnort.
  5. Was muss ich tun, wenn ich lieber einer anderer als meiner Wohnsitzgemeinde angehören möchte?
    Es ist möglich, sich einer „Wunschkirchengemeinde“ anzuschließen.
    Sprechen Sie das direkt bei Ihrem Eintritt an.
  6. Was bespreche ich mit dem Pfarrer?
    Alles, was Sie über Kirche/ Gemeinde, über Glaubens – und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten.
  7. Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
    Die Wiederaufnahme geschieht in einer kleinen liturgischen Feier nur mit Pfarrer und dem Eintretenden, wobei auf Wunsch natürlich auch andere dabei sein können.
  8. Was kostet der Eintritt?
    Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrer Lohn – bzw. Einkommenssteuer.

    Dazu kommt das jährliche Kirchgeld. Als katholischer Christ beträgt es für Verdienende 1,50 €. Das Kirchgeld wird dabei ausschließlich für die Belange der Pfarrei vor Ort verwendet.