Pfarrverband Maria-Tading

Hirschbachweg 4, 85659 Forstern, Telefon: 08124-1532, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Forstern-Tading@ebmuc.de

Formulare herunterladen

Friedhofswesen

Mit diesem Formular können Sie das auf Sie eingetragene Grabnutzungsrecht, auf eine andere Person weitergeben. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und vergessen Sie die Unterschriften vom aktuellen und zukünftigen Grabnutzungsberechtigten nicht.

Das ausgefüllte Formular geben Sie dann in Ihrem Pfarrbüro ab.

Hintergrund: Die Vorzeitige Weitergabe des Grabnutzungsrecht nutzt den Hinterbliebenen in einer ohnehin belastenden Zeit und schafft klare rechtliche Voraussetzungen.

Auszug aus der Friedhofsordnung zum Grabnutzungsrecht:

(6) Für das Ableben des Nutzungsberechtigten gilt:
a) Der Erwerber eines Nutzungsrechts soll für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen; dies soll schriftlich geschehen.

Die Annahme ist vom Bestimmten zwei Monate nach Aufforderung zu erklären.

b) Wird eine derartige Regelung nicht getroffen, überträgt die Kirchenstiftung das Grabnutzungsrecht einem Angehörigen i.S. von §7 Abs. 1 Satz 2, wenn dieser das beantragt, unbeschadet einer anderen vertraglichen oder testamentarischen Regelung. Innerhalb der genannten Reihenfolge hat das höhere Alter das Vorrecht.

Das Grabnutzungsrecht darf auf einen Angehörigen nur übertragen werden, wenn dieser versichert, dass keine Personen vorhanden sind, die ihm in der Reihenfolge vorgehen oder wenn er schriftliche Erklärungen dieser Personen beibringt, in denen diese auf die Übertragung des Grabnutzungsrechts verzichten.

Angehörige, die ein Grabnutzungsrecht übernehmen wollen, müssen ihren Anspruch innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Todesfalles beim Pfarramt geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Übertragung.