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Pfarrverband Maisacher Land

Kirchenstr. 14, 82216 Maisach, Telefon: 08141-3908-0, E-Mail: pv-maisacher-land@ebmuc.de

Anmeldung, Aufnahmekriterien und Gebühren

Informationen zum Anmeldeverfahren für das Betreuungsjahr 2024/2025

Als Erleichterung für die Erziehungsberechtigten, der Einrichtungsleitungen und der Gemeindeverwaltung wird das Anmeldeverfahren ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 auf ein digitales Anmeldeverfahren umgestellt.
Die Erziehungsberechtigten melden Ihre Kinder direkt über die Homepage der Gemeinde im Bürgerserviceportal an. Für die Bedarfsanmeldung ist lediglich eine einmalige Anmeldung für die Bayern ID notwendig.
Die Verteilung der Kinder erfolgt in einem ersten Schritt von den Einrichtungen, die als Priorität von den Eltern angegeben worden sind. Bei einer Nichtberücksichtigung wegen fehlender freier Plätze bleiben die Daten im System stehen, bis eine andere Einrichtung außerhalb der Prioritätenlisten das Kind annimmt. Die Gemeinde hat hierbei immer entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, damit keine rechtsanspruchsberechtigen Kinder ohne Betreuungsplatz bleiben. Die Eltern werden automatisch durch das Programm über die Vergabe eines Betreuungsplatzes informiert und müssen diesen dann aktiv bestätigen beziehungsweise ablehnen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gemeinde Maisach.

Aufnahmekriterien

Für alle weiteren Fragen zur Anmeldung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Aufnahmeberechtigt sind Kinder, vorrangig aus dem Gemeindegebiet Maisach, ab ca. 1 Jahr für unsere Kinderkrippen und ab ca. 3 Jahren für unsere Kindergärten bis zum schulpflichtigen Alter.
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und nach dem Alter der Kinder. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, gelten folgende Gründe für eine vorrangige Aufnahme:
  • Kinder aus den Krippengruppen, die bis zum 30.09. das 3. Lebensjahr vollendet haben, werden in den Kindergarten aufgenommen.
  • Geschwisterkinder werden, in Rücksprache mit dem Träger, bevorzugt aufgenommen.
  • Wenn Familien bzw. Personensorgeberechtigte einer besonderen Belastung ausgesetzt sind oder sich in einer sozialen Notlage befinden, werden diese bevorzugt aufgenommen.
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf (diese können jedoch nur nach frühzeitiger Absprache mit Leitung und Träger aufgenommen werden).
  • Der Träger behält sich vor, in Absprache mit der entsprechenden Leitung, über die individuelle Platzvergabe zu entscheiden.

Gebührenordnung

Die Gebühren richten sich nach den von Ihnen gebuchten Betreuungsstunden.

Kindergartengebühren ab 1. September 2024:
4 bis 5 Stunden € 156,00
5 bis 6 Stunden € 179,50
6 bis 7 Stunden € 208,00
7 bis 8 Stunden € 239,50
 
Kindergartengebühren ab 1. September 2025:
4 bis 5 Stunden € 179,50
5 bis 6 Stunden € 206,50
6 bis 7 Stunden € 239,50
7 bis 8 Stunden € 275,50
 
Ermäßigung für das zweite Kind 20 %
Ermäßigung für das dritte und weitere Kinder 30 %
Für jedes Kind erhalten Sie € 100,00/Monat Beitragszuschuss vom Bayr. Staatsministerium.